DFG-VK verurteilt Verfolgung von Antimilitaristen

Monty Schädel: “Doppelzüngigkeit deutscher Politik: Nach außen Demokratie und Freiheit fordern - im Inneren jedoch Grund- und Freiheitsrechte abschaffen!“

Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) kritisiert die heutige Eröffnung des Prozesses gegen drei Angeklagte, denen vor dem Berliner Kammergericht die Beteiligung an Brandanschlägen auf Bundeswehrfahrzeugen vorgeworfen wird.

Ungeachtet der Schuld oder Unschuld der Angeklagten im juristischen Sinne, stellt die Verfolgung antimilitaristischer Aktivitäten mit dem Terrorismusparagrafen 129a und der Konstruktion einer “militanten gruppe“ eine neue Stufe staatlicher Repression dar.

Bereits der Bundeskongress der größten deutschen pazifistischen Organisation hatte im vergangenen Jahr die Verfolgung von Antimilitaristen unter Verwendung des Paragrafen 129a mit großer Mehrheit verurteilt. Durch die Anwendung des § 129a in den Ermittlungen sollen Antimilitaristen weit über den Kreis der Angeklagten hinaus überwacht, ausgeforscht und kriminalisiert werden.

DFG-VK Bundessprecher Schädel: „Während Regierungsvertreter und Abgeordnete ungestraft über völkerrechts- und grundgesetzwidrig Kriege und damit die Tötung von Menschen entscheiden sowie immer neue Ideen zur Abschaffung von Grund- und Freiheitsrechten entwerfen und Nazis für Brandanschläge auf Asylbewerberheime und Immigrantenwohnungen lediglich mit Brandstiftung und Landfriedensbruch, also ’einfachen’ Straftaten, belangt werden, wird der Protest gegen Krieg und Militarismus als Terrorismus diffamiert.“

Der DFG-VK-Bundessprecher weist darauf hin, dass in der ganzen Welt - auch in der Bundesrepublik -, Widerstand gegen Krieg gerechtfertigt ist und in Zeiten des Friedens größte Anerkennung erfährt. Der Kampf gegen Rüstungsproduktion und die Vernichtung von kriegswichtigen Materialien werden als aktives Handeln dafür gewürdigt, dazu beigetragen zu haben, Schlimmeres zu verhindern und Menschenleben in Kriegsgebieten zu schützen.

Regierungsamtliche Verlautbarungen und Forderungen nach Abrüstung (an andere Länder) können vor steigenden Kriegs- und Rüstungsausgaben im neuesten Haushaltsentwurf der Bundesregierung nur als scheinheilig zurück gewiesen werden. Nach Schädel bestätigt „der Kriegshaushalt die Doppelzüngigkeit deutscher Politik: Nach außen Demokratie und Freiheit fordern - sogar mit Krieg und Gewalt durchsetzen wollen - im Inneren jedoch Grund- und Freiheitsrechte aushöhlen und abschaffen!“

Die DFG-VK fordert den Abzug aller Soldaten aus dem Ausland und erwartet von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie im Oktober gegen die Erweiterung des Kriegseinsatzes der Bundeswehr in Afghanistan abstimmen. Der Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan kann das notwendige Signal für eine Friedensnachkriegsordnung für das Land sein.

Weitere Informationen auch unter:

www.dfg-vk.de

www.afghanistankampagne.de

Tags: prozess | anti-krieg