Schwere Fälle
Die Prozesse gegen Linksradikale häufen sich – doch manchmal mangelt es an Beweisen
Es sieht nach einer Welle aus. An Berliner Gerichten häufen sich Prozesse gegen überzeugte oder mutmaßliche Linksradikale, denen Gewalttaten vorgeworfen werden. Die meisten Verfahren werden von den Medien mit großem Interesse verfolgt. Ein wesentlicher Grund sind die ebenfalls zunehmenden Attacken auf die Polizei und andere Gegner - und die Serie von Autobränden, die in der Öffentlichkeit reichlich Unmut erzeugt. So wächst der Druck auf die Strafverfolger, mit großer Härte und Entschlossenheit der linken Militanz Einhalt zu gebieten.
Doch in einigen Prozesse erscheint die Beweisaufnahme schwierig. Das gilt auch für ein Verfahren mit besonderer Bedeutung, das am heutigen Freitag enden soll: Der 1. Strafsenat des Kammergerichts will das Urteil in der vor einem Jahr begonnen Hauptverhandlung gegen drei mögliche Mitglieder der „Militanten Gruppe (MG)“ verkünden. Die MG hat viele Anschläge verübt, doch ob die Angeklagten ihr angehörten, erscheint offen.
Die Bundesanwaltschaft konnte zudem den Terrorismus-Vorwurf nicht aufrechterhalten, der Bundesgerichtshof sah nur den Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und dämpfte die Anklage. Womöglich ist Florian L., Oliver R. und Axel H. auch nur der versuchte Brandanschlag auf drei Bundeswehr-Laster im Juli 2007 in Brandenburg/Havel beweissicher anzulasten. Die Polizei hatte das Trio observiert und kurz nach der Zündelei festgenommen.
Ebenfalls heute könnte am Landgericht die Endphase des Prozesses gegen zwei junge Männer anbrechen, die bei den Krawallen in Kreuzberg am 1. Mai dieses Jahres für den Wurf einer Brandflasche gegen Polizisten verantwortlich sein sollen. Der Fall erscheint klar: die Angeklagten haben gestanden, mit Molotow-Cocktails hantiert zu haben. Es blieb auch nichts anderes übrig, da Polizeibeamte in Zivil die beiden fast hautnah beobachtet hatten. Doch der Anklagevorwurf „versuchter Mord“ wird nicht nur von den Verteidigern als übertrieben kritisiert, sondern auch in Justizkreisen. Die von René L. geschleuderte Brandflasche ging nicht in Flammen auf, verletzt wurde niemand. Versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch hätte genügt, heißt es.
Im zweiten Prozess, in dem zwei jungen Angeklagten versuchter Mord wegen des Wurfs einer Brandflasche bei den Maikrawallen vorgehalten wird, bleibt offen, ob die wahren Täter vor Gericht stehen. Ein Zeuge hat jetzt ausgesagt, er habe einen anderen Werfer gesehen. Außerdem gibt es Zweifel an der Aussage der Polizisten, die Rigo B. und Yunus K. festgenommen hatten. Ein Beamter gab zu, er habe Handschuhe fälschlich Rigo B. zugeordnet. Die Polizisten sind die Hauptbelastungszeugen.
Auch im Fall der möglichen Autoanzünderin Alexandra R. hängt viel von Polizeiaussagen ab. Ein Beamter und seine Kollegin hatten R. in der Tatnacht im Mai festgenommen. Die Polizistin hatte jedoch R. nicht bei dem Mazda gesehen, auf dessen Reifen Grillanzünder brannten. Und der Kollege schrieb nach der Festnahme zunächst eine Strafanzeige, in der vage von einer dunkel gekleideten Person die Rede war. Bei einer späteren Befragung sagte der Beamte, er habe R. ins Gesicht geblickt. Frank Jansen/Kerstin Gehrke