Verteidigung plädiert nicht im Prozess um «militante gruppe»
Den drei Angeklagten wird unter anderem versuchte Brandstiftung vorgeworfen.
Im Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der «militanten gruppe» (mg) hat die Verteidigung am Mittwoch vor dem Kammergericht Berlin überraschend auf ihr Plädoyer verzichtet. Sie hätten die Hoffnung aufgegeben, mit ihren Argumenten vor Gericht Gehör zu finden, hieß es.
In dem seit über einem Jahr dauernden Prozess müssen sich drei Berliner wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchter Brandstiftung verantworten.
Als Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung «militante gruppe» sollen sie im Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht haben, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr mit Benzin in Brand zu setzen. Eine Ausbreitung des Feuers konnte durch das rechtzeitige Einschreiten der Polizei verhindert werden. Die Angeklagten waren nach wochenlanger Observation unmittelbar nach dem Anschlagsversuch festgenommen worden.
Aus Sicht der Verteidigung könne man die Angeklagten «zwar in strafrechtlicher Hinsicht» für schuldig halten, einen versuchten Brandanschlag verübt zu haben. «Stichhaltige Belege, dass sie Mitglieder der mg waren», gebe es allerdings nicht, sagte Rechtsanwalt Olaf Franke. Die Verteidigung will einen Freispruch in diesem Punkt erreichen, stellte aber keinen entsprechenden Antrag. Sie hätten den Eindruck gewonnen, «gegen den politischen Druck, endlich Erfolge in Sachen mg vorzuweisen», nichts ausrichten zu können, sagte Franke. Dieser Druck lasse befürchten, dass er sich im Urteil gegen ihre Mandanten niederschlagen werde. Daher habe sich die Verteidigung entschlossen, nicht zu plädieren.
Die Bundesanwaltschaft hatte für die Angeklagten Haftstrafen von drei bis dreieinhalb Jahren gefordert. Sie ist überzeugt, dass die Männer in der Gruppierung «aktiv» waren und als sogenannten «Mitgliedsbeitrag» versucht hatten, die Bundeswehrlaster in Brand zu setzen. Aus ihrer Sicht würde der Brandanschlag Parallelen zu einer Vielzahl von Anschlägen aufweisen, zu denen sich die linksextreme Gruppe bekannt hatte. Dass die Angeklagten den Anschlag verübten, sei «ausreichend Beweis für ihre Mitgliedschaft» in der mg, hieß es. Im Juli dieses Jahres hatte die Vereinigung ihre Auflösung erklärt.
Die Angeklagten schwiegen im Verfahren. Ein 48-Jähriger bezeichnete in einer «politischen Erklärung» zum Prozessauftakt «Sabotage als einen Teil des Rechts auf Widerstand gegen den Krieg». Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag gesprochen. (ddp-bln)