Verfassungsschutz zählt mutmaßliche Brandstifter zu militanter Gruppe
Der Weg zum Urteil ist mühsam. Noch immer ist der Fall einer versuchten Brandstiftung an drei Bundeswehrfahrzeugen nicht geklärt. Jetzt hat der Verfassungsschutz Hinweise darauf, dass die drei Angeklagten doch Mitglieder der linksextremen „militanten gruppe" sein sollen. Ihr Ziel sei eine neue Gesellschaftsordnung.
Der Verfassungsschutz hält die Angeklagten im Berliner Brandstifter-Prozess für Mitglieder der linksextremen „militanten gruppe“ (mg), die sich zu zahlreichen Brandanschlägen bekannt hat. Der Vizepräsident des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz, Elmar Remberg, sagte als Zeuge vor dem Berliner Kammergericht, das Wissen seiner Behörde beruhe auf den Angaben einer Quelle, die als „nachrichtenehrlich und zuverlässig eingestuft“ werde. Nach Angaben dieser Quelle seien die Angeklagten Angehörige der mg mit dem Ziel, die Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik abzuschaffen.
Die drei Angeklagten im Alter zwischen 36 und 47 Jahren waren im Sommer 2007 nach einem versuchten Brandanschlag auf Lastwagen der Bundeswehr in der Stadt Brandenburg/Havel festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft will in dem Prozess nachweisen, dass die Beschuldigten zur mg und damit zu einer kriminellen Vereinigung gehören. Die Strafverteidiger sehen nach mehr als fünfmonatiger Gerichtsverhandlung keinen Beweis hierfür noch dafür, dass ihre Mandanten etwas mit dem versuchten Brandanschlag zu tun hatten.
Die „militante gruppe“ hat sich seit dem Jahr 2001 zu mehr als zwei Dutzend Brandanschlägen vor allen im Raum Berlin bekannt. Vor dem Hintergrund des G8-Gipfels in Heiligendamm war 2007 die Zahl politisch motivierter Taten aus der linken Szene gestiegen. Die Sicherheitsbehörden hatten die mg zunächst als terroristische Vereinigung eingestuft. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs kommt aber nur eine Strafverfolgung als kriminelle Vereinigung infrage.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Sommer 2008 Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung erhoben. Den drei Männern aus Berlin wurde Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Beschuldigten Florian L., Oliver R. und Axel H. sollen am frühen Morgen des 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht zu haben, drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen.
Sie waren vorläufig festgenommen worden, nachdem sie mehrere Brandsätze unter den Fahrzeugen abgelegt und gezündet hatten. Die Brandsätze konnten von Polizeibeamten noch so rechtzeitig entfernt werden, dass das Feuer nicht auf die Lkw übergriff.
Im August 2007 hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) Haftbefehl erlassen. Der Staatsschutzsenat des BGH setzte die Haftbefehle auf Beschwerden der Beschuldigten aber im November 2007 unter Auflagen außer Vollzug. Der Senat entschied, dass die „mg“ eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung sei. Die Anklage gegen die drei Deutschen wurde bereits am 21. Juni 2008 vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts erhoben. dpa/hed