Berlin: 4. Prozesstag im mg-Verfahren

Heute, am 09. Oktober 2008, fand in Berlin der vierte Prozesstag im "mg-Verfahren" gegen Axel, Oliver und Florian statt. Es wurden drei Zeugen gehört, Polizisten vom Bundeskriminalamt (BKA) aus Meckenheim, sowie vom Berliner Landeskriminalamt Abteilung Staatsschutz.

Gegen 9 Uhr begann der vierte Prozesstag gegen die angeblichen Mitglieder der "Militanten Gruppe" (mg) im Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht). Ich kam etwa 30 Minuten zu spät, der erste Zeuge, ein Polizist, sagte schon im Gerichtssaal aus. Der vorsitzende Richter Hoch fragte den Beamten: "Erinnern sie sich an Spuren die ihnen wichtig schienen?" Der Beamte, wahrscheinlich von der Spurensicherung, erwiderte mit einen "Nicht wirklich!".

Es ging vor allem um das Gelände auf dem die Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg/Havel abgestellt waren. Befiredet war das mit einem Bauzaun. Der Zeuge konnte sich zwar noch an die Stabilität des Zauns erinnern, an die Höhe aber nicht. Zuerst gab er an, der Zaun war kleiner als er selbst (1,80m) und könnte ca. 1,50m hoch sein, dann meinte der Zeuge aber doch, dass der Zaun auch 1,80m hoch sein könnte. Abgesehen davon wurde thematisiert welche Spuren von diesem Zaun genommen wurden. Mit entsprechenden Klebefolien wurde am Zaun nach Faseranhaftungen und individuellen Abdrücken (Handfläche, Finger) gesucht. Nun verlas der Richter eine Liste von Gegenständen die im Auto gefunden und anschliessend durch den Zeugen asserviert wurden. Das zog sich in die Länge, da der Zeuge ein Lot gefüllte Getränkeflaschen ("Flasche Volvic mit schwarzen Klebeband, 1500ml, gefüllt mit Flüssigkeit) jeweils einzeln asserviert hatte. Auch die einzelnen Nummern der Flaschen und die zugehörigen Assavartennummern wurden verlesen.

Der Beamte gab an, dass nicht nur das Bundeskriminalamt Wiesbaden, sondern auch das Landeskriminalamt Berlin vor Ort, also in Brandenburg/Havel, waren. Beispielsweise KOK z.A. Berg vom LKA Berlin und ein weiterer Entschärfer, ein Sachbearbeiter vom Staatsschutz (LKA 5 Berlin) und die Spurensicherung des Berliner Landeskriminalamt waren an diesem Tag vor Ort. Auf Nachfrage meinte der Zeuge dann, dass er einige Asservate nicht gesehen hätte. Nun wurde er von der Verteidigung gefragt, ob das KT 15 (LKA Berlin) einen Benzinkanister auf dessen Inhalt untersucht hätte. Der Zeuge antwortete aber, dass dieser zu der zuständigen BKA-Abteilung für Brand und Sprengstoff geschickt worden war und er auch nichts weiter mit der Untersuchung zu tun hätte.

Nach einer Pause wurde nun der EKHK Helmut Hauser (?) vom Bundeskriminalamt Meckenheim als Zeuge befragt. Er war der Durchsuchungsleiter bei zwei Wohnungsdurchsuchungen, unter anderem in der Wohnung von Axel. Nach seiner Aussage traf er erst einige Stunden nach dem Eindringen des Landeskriminalamts Berlin ein. Das LKA Berlin begann die Durchsuchung und er übernahm diese dann. Auch Frau Fischer und Herr Meisner vom Bundeskriminalamt waren mit ihm da gewesen. Nach einem Bericht eines Herrn "Reiter" (?) war das LKA Berlin bis 13 Uhr 05 in der Wohnung von Axel. Ein Rechtsanwalt fragte nun, ob Zeugen zur Durchsuchung hinzugezogen wurden bzw. ob das durch die Polizei überhaupt versucht wurde. Der Zeuge meinte zwar, dass es versucht wurde, aber schliesslich auch so wegen "Gefahr im Verzug" und ohne die Hinzuziehung von ZeugInnen durchsucht wurde. Bei diesem Thema schien der Zeuge ganz plötzlich das Gedächtnis zu verlieren.

Nachdem der Zeuge vernommen worden war, brachte Bundesstaatsanwalt Weingarten einen Antrag auf Verwerfung des Befangenheitsantrags der Verteidigung ein. Er äusserte, dass der Befangenheitsantrag verspätet gestellt wurde und verwies auf §25 Absatz 2 StPO. Die Verteidigung konterte, indem sie wieder die Polizisten in ziviler Kleidung im Gerichtssaal thematisierte. Als der Rechtsanwalt Sven Lindemann das Coaching von Zeugen der Polizei durch das Bundeskriminalamt detailiert berichtete, da lief ganz plötzlich ein BKA-Zivilpolizist auf der Pressebank ziemlich rot an. Eine Entscheidung darüber, ob nun über den Befangenheitsantrag entschieden werden soll oder eben nicht, fiel aber noch nicht.

Nach der Mittagspause wurde der Zeuge KOK Ulrich Reiter (?), 44 Jahre alt und vom Landeskriminalamt Berlin, Abteilung Staatsschutz, vernommen. Er meinte, dass er nich weiss was gesucht wurde und das er nicht der Durchsuchung von Axels Wohnung beigewohnt hat. Er hatte aber, so seine Aussage nach dem Vorhalten einer Akte, gegen 8 Uhr 40 die Wohnung mit einigen anderen Polizisten vom Landeskriminalamt Berlin die Wohnung aufgebrochen und mit der Durchsuchung begonnen. Kurze Zeit später wäre er aber von der Bundesanwaltschaft zurückgepfiffen worden - Das BKA sollte nun also die Wohnungen durchsucht haben. Etwa viereinhalb Stunden hätte er mit einigen Polizisten, ohne etwas zu tun, in der Wohnung auf das BKa gewartet. Schliesslich erinnerte sich der Kriminaloberkommissar, dass er doch einen Wandschrank/Hängeschrank durchsucht hatte, aber nach dem Eintreffen des Bundeskriminalamts nur einige Minuten da blieb.

Die Verteidigung fragte den Polizisten dann noch folgendes: "Haben sie sich danach erkundigt, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorlag?" Der LKAler antwortete schlicht: "Nö!" und "Es fand ja in diesem Sinne keine Durchsuchung statt.". Wieder kam das Thema auf, ob Zeugen zur Durchsuchung hinzugezogen worden waren. Auf diese Frage und auf die Frage, ob ein Hausverwalter vor Ort war, konnte sich der Zeuge nicht erinnern oder meinte, dass es für Menschen dort zu gefährlich hätte sein können.

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Die nächste Verhandlung findet am 15. Oktober 2008 im Saal 700 des Kriminalgerichts Berlin-Moabit statt. Allerdings nicht ab 9 Uhr, sondern erst ab 13 Uhr. Als Zeugin geladen ist KOK´in Rademacher vom Landeskriminalamt Berlin.

Ein weiterer Prozess den Ihr besuchen solltet, ist der Prozess gegen Andrea - Am 23. Oktober 2008, Raum 371, um 10 Uhr 30 im Amtsgericht Tiergarten. Es geht um ihre Festnahme durch das Berliner LKA 5 (Staatsschutabteilung) bei einer Antifa-Demonstration am 01. Dezember 2007 in Berlin-Rudow. Ihr wird vorgeworfen gegen das Versammlungs- und Waffengesetz verstossen zu haben.

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