Prozess um Brandanschlag auf Bundeswehr-LKW beginnt
Unter drei Lastwagen der Bundeswehr in Brandenburg/Havel wurden im Juli 2007 Brandsätze gelegt und gezündet. Drei Mitglieder der der kriminellen Vereinigung "militante gruppe" (mg) sollen die Täter gewesen sein. Zum Prozessauftakt wiesen sie die Anklage jedoch zurück und behaupteten zugleich, Sabotage sei "Teil des Rechts auf Widerstand".
Begleitet von lautstarken Protesten und einem starken Sicherheitsaufgebot hat am Donnerstag in Berlin ein Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung „militante gruppe“ (mg) sowie einen versuchten Brandanschlag auf drei Lastwagen der Bundeswehr im Sommer 2007 in Brandenburg/Havel vor. Die Männer im Alter von 36 und 47 Jahren wiesen zu Verhandlungsbeginn vor dem Berliner Kammergericht die Anklage zurück.
Für das Verfahren gebe es keine konkreten Anhaltspunkte, verlas ein angeklagter Sonderpädagoge eine Erklärung. „Hier sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank“, sagte der 47-Jährige auch im Namen der beiden mitangeklagten 36-Jährigen. Zugleich behauptete er in seiner von Zuschauern beklatschten Erklärung, Sabotage sei „Teil des Rechts auf Widerstand“. Er warf der Bundesregierung eine Kriegspolitik mit Blick auf Afghanistan vor. Die Angeklagten sollen in der Nacht des 31. Juli 2007 mit einem Auto in die Stadt Brandenburg gefahren sein. Zwei von ihnen sollen die Brandsätze unter die Laster gelegt und gezündet haben, die Zünder seien jedoch von observierenden Polizisten rechtzeitig entfernt worden. Auf der Rückfahrt wurde das Trio festgenommen.
Die drei Berliner saßen nach ihrer Festnahme Ende Juli 2007 zunächst in Haft. Ende November setzte der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftbefehle außer Vollzug und entschied, dass die „mg“ keine terroristische, sondern eine kriminelle Vereinigung sei. Die Gruppe hat sich seit 2001 zu rund 25 Brandanschlägen vor allem im Raum Berlin bekannt. Die „mg“ verstehe sich als „militante, sozialrevolutionäre“ Gruppe, die „zielgerichtet an der Überwindung des staatlichen Systems der Bundesrepublik“ arbeite, verlas Bundesanwalt Herbert Diemer die Anklage.
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH gelten politisch motivierte Brandanschläge nur noch bei einer erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Dazu seien die Taten der „mg“ aber nicht geeignet. Der BGH hat die „mg“-Aktivitäten als Staatsschutzdelikte „von besonderem Gewicht“ gewertet, womit das Eingreifen der Bundesanwaltschaft gerechtfertigt sei. Der Prozess ist zunächst bis Januar 2009 terminiert.