Erster Prozesstag im sog. [mg] Verfahren
Pünktlich um acht begann die Kundgebung gegenüber dem Gericht. Das war aber auch das einzige was pünktlich begonnen hatte. Die “Öffentlichkeit” die dem Prozess beiwohnen wollte, wurde nur in zweier Schritten in die Überprüfung eingelassen.
Strikt jeweils nur Mann und Frau dürften in den Vorraum zur
Kontrolle. Als erstes wurde der Ausweis verlangt, der dann auch recht
zügig in einem Schlitz verschwand, hinter dem “ein” Beamter gesessen
hat, um zur besseren identifikation von Störern, Kopien anzufertigen.
Dieser Umstand sollte später in der Verhandlung noch zu Anträgen
führen. Alles in allem habe ich den Saal erst betreten können als die
Uhr 9.40 zeigte. 9.00 Uhr war eigentlich als Verhandlungsbeginn
angesetzt. Der Umstand das ein Großteil der Zuschauer noch vor dem
Gerichtsgebäude auf Einlass wartete, führte zu einem Antrag der
Verteidigung, ob die Öffentlichkeit des Verfahrens überhaupt
hergestellt sei. Das Gericht unterbrach die Sitzung für kurze Zeit.
Nach dem die 50 Plätze im Zuschauerraum belegt worden waren, wurde die
Sitzung fortgesetzt.
Im Saal waren vier bewaffnete Bundespolizisten anwesend, was mit der
Sicherheitsverfügung begründet wurde und eine Lockerung wurde vom
Vorsitzenden der Kammer abgewiesen. Desweiteren führte der Umstand das
die BesucherInnen des Prozesses ihren Platz verlieren, wenn sie zur
Toilette gehen möchten, ebenfalls zu einem Antrag der Verteidigung. Die
BesucherInnen müssen nämlich zum Toilettengang den Sicherheitsbereich
verlassen und den ganzen Sicherheitscheck am Einlass wiederholen. Dies
sei baulich allerdings nicht anders umzusetzen.
Wir sind hier nicht in einem Fernsehgericht!
Dies stellte Richter Josef Hoch bei der ersten größeren Unruhe im Publikum fest. Die Szenerie lies trotz alledem irgendwie an eine Filmvorlage erinnern. Der Saal selber war schwer gesichert. Die Angeklagten im Prozess dürften zum Glück vor dem im Saal vorhandenen Käfig platz nehmen. Auf der anderen Seite fielen einem die schwer gepanzerten Fensterfronten auf. Die StaatsanwältInnen waren ebenfalls durch einen streifen Panzerglas gesichert.
Moin, moin und erstmal ein herzliches Rotfront!
Der Vorsitzende fragte die Personalien der Angeklagten ab, was irgendwie schon zu beginn lästig erschien, da sie ja bereits im Saal sitzen und somit die Datensätze gegriffen haben mussten. Oliver lockerte die Szenerie etwas auf in dem er nicht zum Vorsitzenden sprach, sondern sich zum Publikum wandte: “Moin, moin und erstmal ein herzliches Rotfront! Ausserdem möchte ich das Publikum begrüssen!” Der Vorsitzende fragte trotz alledem stur die Personalien ab. Zu diesem Zeitpunkt konnte Mensch bereits die ersten schweren Augen bei den Justizangestellten entdecken, die einige male sichtlich schwere Augen hatten, um dies mit diesen Worte festzuhalten. Nach ein paar Anträgen, dessen Entscheidung geschoben wurde, verlas Axel die Prozesserklärung, da sie sonnst zur Sache nichts aussagen werden. Nach dem diese verlesen wurde, gab es großen Applause aus dem Publikum. Der Vorsitzende lies diesen zum letzten mal noch ungestraft zu und drohte mit Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro und Ordnungshaft von bis zu einer Woche. Es zeigt sich also, wohin die Fahne weht.
Zweiter Prozesstag ist der 01.10. um 11 Uhr an gleicher Stelle.