Mutmaßliche Brandstifter vor Gericht
Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen drei Männer, die für die "militante gruppe" 25 Brandanschläge auf Fahrzeuge und Gebäude verübt haben sollen. VON FELIX LEE
Am Donnerstag beginnt vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen die beiden 36 Jahre alten Beschuldigten Florian L. und Oliver R. sowie den 46-jährigen Axel H. Sie sollen am 31. Juli 2007 in der Stadt Brandenburg versucht haben, drei Bundeswehr-Fahrzeuge in Brand zu setzen. Doch um Brandstiftung geht es der Bundesanwaltschaft nur am Rande.
Sie hat Anklage nach Paragraph 129 wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" erhoben. Das ist noch die mildere Version. Der Vorwurf der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" nach Paragraph 129 a war nicht haltbar. Nachdem die drei Beschuldigten bereits drei Monate in Haft gesessen hatten, entschied der Bundesgerichtshof im November 2007, die Anschläge seien zwar dazu bestimmt gewesen, "die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen der Bundesrepublik erheblich zu beeinträchtigen". Die der mg zugeschriebenen Taten könnten aber "den Staat nicht wirklich erheblich gefährden". Laut Bundesanwaltschaft hatte sich die mg bis Mai 2007 zu 25 Brandanschlägen bekannt, die sich allesamt gegen Gebäude und Fahrzeuge richteten. Menschen waren nicht in Gefahr. Die Haftbefehle wurden gegen eine Kaution von je 30.000 Euro ausgesetzt. Die Bundesanwaltschaft gab dennoch nicht locker. Sie war nicht bereit, den inzwischen abgemilderten Fall wie sonst üblich an die einfache Staatsanwaltschaft abzugeben.
Kritik kommt entsprechend von der Verteidigung der Beschuldigten sowie den Unterstützergruppen. Die Anklage sei "schwammig", sagte Rechtsanwalt Sven Lindemann. So habe sich die Bundesanwaltschaft auch auf geheimdienstliche Quellen gestützt. Aus den Erfahrungen der Nazizeit hatten die Alliierten im Nachkriegsdeutschland die Trennung von Geheimdienst und Polizei verfügt. "Nun wird laufend versucht, dies zu unterbinden", sagt Lindemann. Auch dieser Prozess werde aufzeigen, wie sehr Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt trotz des Trennungsgebots miteinander verwoben sind, so der Verteidiger.
Mit den drei Angeklagten solidarisch erklärte sich am Mittwoch Inge Höger, abrüstungspolitische Expertin der Linke-Fraktion im Bundestag: Wegen der Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei dürften die Indizien im Prozess nicht verwendet werden. "Die angeklagten Antimilitaristen müssen freigesprochen werden", erklärte Höger.
Nach Polizeiangaben sollen die drei in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen worden sein, nachdem sie mehrere Brandsätze unter den Fahrzeugen auf dem Gelände der Firma MAN abgelegt und gezündet hatten. Einer der Angeklagten beteuert hingegen, dass sie am frühen Morgen des 31. Juli völlig überraschend von schwerbewaffneten Landeskriminalbeamten gestoppt und mit äußerster Brutalität aus dem Wagen gezerrt, in ein BKA-Fahrzeug verfrachtet und sofort verhaftet wurden. Mit dem Brandanschlag hätten sie nichts zu tun gehabt.
Beobachter erwarten, dass sich der Prozess mangels eindeutiger Beweise hinziehen wird. Mindestens ein Dutzend Prozesstermine sind anberaumt.