Bericht vom 59. Prozesstag (24.09.2009)
Entscheidungen zu den Beweisanträgen
Am 59. Prozesstag gab der Senat seine Entscheidungen zu 12 Beweisanträgen, die gestern von der Verteidigung gestellt wurden bekannt.
Antrag 1
Zu dem gestern gestellten Antrag, entgegen dem Beschluss vom 10.0.09, kein weiteres sprachwissenschaftliches Gutachten einzuholen, forderte Richter Hoch die Verteidiger auf, den Antrag klarer zu formulieren. Aus dem Antrag gehe nicht genau hervor, welcher Text genau gemeint sei.
Antrag 2
Dem gestern gestellten Antrag ein Gutachten durch einen Sachverständigen für Druck-und Kopiertechnik zu erstellen wurde stattgegeben. Dazu wird am 30.09.09 der Zeuge Härtlein (BKA) geladen.
Antrag 3
Der Antrag den Zeugen KHK Matzig (BKA) zu laden, damit dieser Auskunft zur Verwendung des Nobelkarossentod geben kann, wurde abgelehnt. Es sei ohne Bedeutung und kein bestimmtes Beweismittel, da der Nobelkarossentod von mehreren Gruppen verwendet wurde.
Antrag 4
Der Antrag auf Beiziehung der Akten zu den Anschlägen vom 13.01.09 auf das Sozialgericht Potsdam, 14.01.09 Jobcenter Berlin Charlottenburg und 26.02.09 Funkwagen der Bundeswehr Burg wurde ebenfalls abgelehnt. In diesen Fällen bestehe keine Aufklärungspflicht des Gerichts. Diese Anschläge seien nach Anklageerhebung erfolgt und es sei nicht zwingend, ob diese von der mg begangen wurden.
Anträge 5 bis 11
Die Anträge 5 bis 11 auf Zeugenvernehmung wurden abgelehnt. Eine Beteiligung der Bundeswehr an den Kriegen im Irak, Kosovo und Afghanistan sei für die Schuld- und Rechtsfolgenbeurteilung unbedeutend.
Antrag 12
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde ebenfalls abgelehnt. Es lägen keine Verfahrensfehler vor, so der Vorsitzende. Es gäbe auch kein unfaires Verfahren. Soweit es fehlende Akten gegeben habe, sei dies immer hinreichend begründet gewesen. Zur Beteiligung des BKA an der Militanzdebatte habe der Senat Stellung bezogen. Eine Kriminalisierung des antimilitaristischen Widerstandes liege nicht vor.
Danach folgte ein Antrag der Verteidigung auf Zeugenladung von A. Heinz. Dieser hat ein Gegengutachten zum ursprünglichen Gutachten von Dr. Wendt erstellt und dieses als fachlich falsch bewertet. Die BAW widersprach diesem Antrag.
Der Prozesstag endete um 10.20 Uhr.
Nächste Verhandlung Mittwoch 30.09.2009 um 9 Uhr mit der Zeugenvernehmung Härtlein (BKA).