Beweisantrag "Nobelkarossentod"
In der Strafsache gegen Florian L. u.a. wird beantragt,
KHK Wick, BKA ZD 11 als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
Der Zeuge wird bekunden, dass er am 20.04.2001 einen Auswertungsbericht über eine Brandvorrichtung namens Nobelkarossentod verfasst hat und hierfür auch die Historie dazu ermittelt hat. Dieser Brandsatz sei das erste Mal im März 1994 von der Berliner Gruppe „Klasse gegen Klasse” per Zeitschrift detailliert beschrieben und über die Zeitschrift verbreitet worden. Ursprünglich wurde dieser Brandsatz somit in Berlin benutzt. Bis zum Jahr 2001 konnte man allerdings feststellen, dass die Brandvorrichtung weit über Berlin hinaus Verwendung findet. Eine Schwierigkeit bei den Auswertungen habe sich bei der zwischenzeitlich jahrelangen Erfahrungen daher ergeben, dass bei einwandfreier Zündung der Brandsätze oft nur sehr wenige bzw. stark beschädigte Bauteile zurückbleiben. Oft sind die einzelnen Bauteile fast bis zur Unkenntlichkeit verbrannt bzw. verschmort. Dies führt dazu, dass teilweise nur mit größter Vorsicht davon ausgegangen werden kann, ob der besagte Brandsatz überhaupt Verwendung gefunden hat oder andere Vorrichtungen. Bis zum April 2001 seien 65 Sachverhalte beim BKA verzeichnet worden, in denen Brandsätze der Marke „Nobelkarossentod” festgestellt werden konnten. Die tatsächliche Zahl dürfte aus dem oben Gesagten weit höher liegen, denn hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Fällen, in denen nicht mehr ausreichend Tatmittel zur sicheren Rekonstruktion aufgefunden und/oder gemeldet wurden. Bereits im Jahr 2001 war die Vorrichtung „Nobelkarossentod” neben Berlin auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfahlen und Brandenburg gemeldet.
Der Zeuge wird bekunden, dass in den Jahren 2001 bis 2009 es zu weiteren vielfachen Verwendungen dieses Brandsatzes gekommen ist. So kam es mindestens auch in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und in Sachsen zu Anschlägen unter Benutzung dieses genannten Brandsatzes. So habe bspw. das Innenministerium Rheinland-Pfalz extra einen Film mit dem Namen „Der Nobelkarossentod (Fahrzeugbrandserien)” produzieren lassen, welcher unter der Archivnummer 450 bei der Medienzentrale in Enkenbach für berechtigte Personen zur Ausleihe bereitsteht. Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen habe in einer Publikation mit dem Titel „Autonome Szene im Freistaat Sachsen” Anschläge unter Verwendung des Brandsatzes der Marke „Nobelkarossentod” im eigenen Bundesland geschrieben. Der Zeuge wird auch bekunden, dass mindestens 90% der Anschläge unter Verwendung des o.g. Brandsatzes eindeutig nicht der mg oder mit ihr angeblich verbandelter Gruppierungen zuzurechnen ist, sondern anderen Gruppierungen oder auch Einzeltätern, die sich entweder gar nicht zu den Aktionen bekannt haben oder mit wechselnden Gruppennamen agieren oder nur sog. Einmaltäter sind.
Die Beweiserhebung wird somit ergeben, dass die mg nicht nur kein Monopol auf die Verwendung des Brandsatzes der Marke „Nobelkarossentod”, sondern im Gegenteil sie nur eine verschwindend geringen Anteil an allen mit diesem Brandsatz durchgeführten Anschlägen hat. Die empirische Wahrscheinlichkeit bei der Verwendung eines Brandsatzes der Marke „Nobelkarossentod” spricht somit eher gegen als für eine Verantwortlichkeit der MG
Rechtsanwalt