Aktuelles zum Prozess

Bundesanwaltschaft nicht um Aufklärung bemüht / Spitzel ohne beweiswert

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen.

Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Inzwischen ist bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist.

Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS im Februar 2009 fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen.

BKA-Zeuge lügt -­ Bundeskriminalamt manipuliert Akten

Am heutigen Tag wurde die Vernehmung des BKA-Zeugen Oliver Damm vor dem Kammergericht fortgesetzt. Auf ausdrückliche Fragen der Verteidigung nach der Urheberschaft eines veröffentlichten Diskussionsbeitrages zu militanten Aktionen erklärte der Zeuge Damm nicht zu wissen, wer den Text verfasst hat - obwohl der Text von Mitarbeitern des Bundeskriminalamtes stammt. Erst nachdem ihm sein eigener Vermerk, der dem Gericht allerdings nicht vorlag und aus dem sich die Urheberschaft des BKA ergibt, vorgelegt wurde, gab er zu, dass dieser Text vom BKA stammt und dass es daneben noch einen weiteren Beitrag des BKA in der so genannten Militanzdebatte gab.

Antrag der Verteidigung

Am 4. März stellten die Anwälte im mg-Verfahren einen Antrag, der hier dokumentiert wird. Trotz seines Umfangs lohnt sich die Lektüre. Aus den Prozessakten werden Details zusammengetragen, die die Schlussfolgerung zulassen, dass BKA und BAW gegen behördenbekannte Redakteure der Zeitschrift "radikal" bewusst unter einem falschem Label (Mitgliedschaft in der "militanten gruppe") ein §129a-Verfahren eingeleitet haben. Dieses Verfahren war die Grundlage für die Ermittlungen, Verhaftungen und letztlich auch für den laufenden Prozess. Unter Berücksichtigung des im Antrag dargestellten Verlaufes der Ermittlungen könnte geschlussfolgert werden: weil die Ursprungsbeschuldigten radikal-Redakteure sind, sind auch die Angeklagten nicht Mitglieder der militante gruppe, sondern radikal-Redakteure. Die Anklage nach §129 ist dann nicht mehr aufrechtzuerhalten.

25.2.: Verfassungsschutz als Zeuge im Prozess

Am Mittwoch, dem 25. Februar wird ab 9 Uhr der Vizepräsident des Bundesamt für Verfassungsschutz (VS), Hans Elmar Remberg, als Zeuge verhört. Das nehmen wir zum Anlass, für diesen Prozesstag zu mobilisieren, um die Rolle des Verfassungsschutzes, seiner angeblichen Spitzel und nachweislich falschen Informationen sowie die Zusammenarbeit von BKA und VS in den mg-Verfahren zu skandalisieren. Besucht den Prozess!

Linke Politik verteidigen!

Mit diesem Text soll ein kleiner Überblick über den aktuell vor dem Berliner Kammergericht laufenden §129-Prozess (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) gegen drei Berliner Aktivisten aus der linken Szene geliefert werden. Er ist dem Gefangenen-Info, Ausgabe Januar 2009 entnommen.

Aktionstag 13. Dezember: Solidarität mit den Angeklagten im mg-Prozess

Verschiedene Gruppen rufen zur Beteiligung an einem dezentralen Aktionstag am Sa. 13.12.2008 auf, um auf unterschiedliche Art und Weise Solidarität mit den Beschuldigten im §129-Verfahren wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe auszudrücken.

Prozesserklärung von Axel, Florian und Oliver

Hier sitzen die falschen Leute auf der Anklagebank und sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 verurteilt werden. Auf die Anklagebank gehören Kriegstreiber, Kriegsbefürworter und Rüstungskonzerne. Sie sind die kriminellen Vereinigungen. Sie sind anzuklagen.

Unterstützungserklärung: Solidarität mit Antimilitaristen

Zahlreiche PolitikerInnen, SchriftstellerInnen, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen sowie politische Initiativen haben anlässlich des Prozesses in einer gemeinsamen Erklärung ihre Solidarität mit den drei Angeklagten bekundet. Sie fordern den Freispruch der drei Antimilitaristen.

Zum unterzeichnen eine E-Mail mit Name, Beruf und Wohnort an einstellung [at] so36.net senden.

Aufruf anlässlich des Prozesses gegen Axel, Florian und Oliver

Am 25. September soll der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver vor dem Berliner Kammergericht beginnen. Das Einstellungsbündnis ruft dazu auf, den Prozess aufmerksam zu verfolgen und aktiv solidarisch zu begleiten. Solidarität ist unsere Waffe, nutzen wir sie!

Anklage gegen Oliver, Florian und Axel: Einladung zum bundesweiten Soli-Treffen

Das Berliner Einstellungsbündnis lädt anlässlich des bevorstehenden Prozesses gegen Oliver, Florian und Axel zu einem bundesweiten Treffen am 30./31. August nach Berlin ein, um die anstehende Solidaritätsarbeit zu koordinieren.

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