BGH: Verdeckte Ermittlungen gegen Linksextremisten waren rechtswidrig

Richter rügen Bundesanwaltschaft, BKA und Verfassungsschutz

Von Mirjam Mohr

Frankfurt/Main (apn) Schwere Niederlage für Deutschlands oberste Terrorermittler: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine jahrelange umfassende Observierung vermeintlicher linksextremistischer Terroristen für rechtswidrig erklärt. Bei den Ermittlungen von Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz gegen drei vermeintliche Mitglieder der linksautonomen "militanten Gruppe" (mg) habe "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht" bestanden, erklärte der BGH.

"Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht gegen den früheren Beschuldigten nicht bestand", heißt es in dem BGH-Beschluss vom 11. März. Einer der drei Observierten hatte die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der verdeckten Ermittlung beantragt, nachdem der Generalbundesanwalt 2008 das Verfahren gegen die drei eingestellt und sie über die verdeckten Ermittlungen informiert hatte.

Bei dem Fall geht es um die "militante gruppe", die im Juni 2001 im Zusammenhang mit der Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter Drohschreiben verschickt und sich kurz darauf zu einem Brandanschlag auf ein Auto einer Berliner Daimler-Benz-Niederlassung bekannt hatte. Daraufhin begann am 16. Juli 2001 ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen drei Mitglieder der linksautonomen Szene wegen des Verdachts, die terroristische Vereinigung "militante Gruppe" gegründet zu haben.

Zahlreiche verdeckte Ermittlungsverfahren

Bis zum 6. Juli 2006 wurden laut BGH gegen die drei Beschuldigten zahlreiche verdeckte Ermittlungsverfahren angeordnet und durchgeführt. Laut "Spiegel" wurden mehrere zehntausend Telefongespräche und Mails erfasst. Die "Frankfurter Rundschau" spricht von einer fast lückenlosen Überwachung der drei Aktivisten der legalen Gefangenen-Hilfsorganisation "Libertad!"

"Libertad!" erklärte, bei der Observierung seien hochauflösende Kameras auf Haustüren gerichtet worden, zeitweise seien die Drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet worden. Das BKA habe Autos verwanzt und aus Peilsendern und den Daten der Mobiltelefone Bewegungsprofile erstellt. Es seien sogar Kollegen, Freunde, Geschäftspartner und Familienangehörige der Beschuldigten ausgespäht worden.

Nach einem BGH-Beschluss vom November 2007 wurde gegen die Beschuldigten nicht mehr wegen Gründung einer terroristischen, sondern einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Am 22. September 2008 stellte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein, da die verdeckten Maßnahmen den Anfangsverdacht nicht erhärtet hätten.

BGH: Keine ausreichende Grundlage

Der BGH kritisierte nun massiv die verdeckten Ermittlungen, für die es von Beginn an keine ausreichende Grundlage gegeben habe. Bereits bei der ersten Anordnung der Maßnahmen habe kein ausreichender Tatverdacht vorgelegen. Annahmen des Verfassungsschutzes, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft auf Anregung des BKA hin den Überwachungsbeschluss beantragt habe, seien nicht ausreichend mit Tatsachen belegt gewesen, kritisierte der BGH. Den Angaben der Verfassungsschützer zu den Beschuldigten lasse sich "nichts entnehmen, was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren politische Orientierung hinausgeht".

Der BGH verweist darauf, dass schon 2002 Auswertungen der Überwachungmaßnahmen ergeben hätten, dass diese keine wesentlichen Erkenntnisse zu Straftaten gebracht hätten. Die Ermittlungen hätten teilweise sogar die Beschuldigten entlastet, was auch Auffassung des Generalbundesanwalts und des BKA gewesen sei. Daneben kritisieren die Richter, dass bei dem Antrag auf Überwachung ein BKA-Gutachten, dass den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes entgegengestanden habe, nicht erwähnt worden sei.