§129b

Urteil im §129b-Prozess in Stuttgart

Am 7. August fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart-Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beträgt knapp drei bis zu fünf Jahre. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über Ziel und Dauer dieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen und Personen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-C definiert.

DHKP-C-Prozess in Stammheim

Der Folterstaat Türkei und ein dubioser Doppelagent

"Bleibt zu hoffen, dass sie auch diesmal wieder grandios scheitern"

Interview mit Ulrich von Klinggräff, Verteidiger im Stuttgarter §129b-Verfahren

Terrorparagrafen abschaffen! Die §129ff sind Fremdkörper im deutschen Strafrecht

Die Terrorparagrafen im deutschen Strafrecht haben eine lange Tradition, die bis in die Anfänge des Deutschen Kaiserreichs zurückreichen...

Ausforschungsparagrafen haben in einem Rechtsstaat nichts verloren

Im Jahr 2007 wurde in 62 Verfahren gegen 103 Personen wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer "kriminellen" oder "terroristischen" Vereinigung nach den Paragraphen 129, 129a oder 129b Strafgesetzbuch ermittelt. Zu Anklagen wegen dieser Paragrafen kam es dagegen nur in neun Fällen gegen 13 Angeschuldigte, wobei es sich zumeist um laufende Verfahren aus den Vorjahren handelt, die zum Teil bis 1988 zurückreichen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drs. 16/9941) hervor.

Grußadresse des Einstellungsbündnisses an die 5.Juli-Demo in Stuttgart

Grußadresse des Einstellungsbündnisses Berlin / der Soligruppe „mg”-Verfahren an die 05.07.-Demonstration in Stuttgart.

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