Urteil im Verfahren gegen 3 Mitglieder der „militanten gruppe“ wegen eines Brandanschlages auf LKW der Bundeswehr rechtskräftig

Urteil im Verfahren gegen drei Mitglieder der „militanten gruppe“ wegen eines Brandanschlages auf Lastkraftwagen der Bundeswehr rechtskräftig (PM 67/2011)

Pressemitteilung Nr. 67/2011 vom 28.06.2011

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

Das Urteil des 1. Strafsenats des Kammergerichts vom 16. Oktober 2009 gegen drei Mitglieder der „militanten gruppe“ ist rechtskräftig. Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten sind vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 3. Mai 2011 als unbegründet verworfen worden.

Der 1. Strafsenat des Kammergerichts hatte die drei Angeklagten nach fast einjähriger Prozessdauer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung und versuchter Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Senat verhängte gegen zwei der Angeklagten Freiheitsstrafen von jeweils 3 Jahren und 6 Monaten und gegen den dritten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Das Urteil war von allen drei Angeklagten mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen worden.

Dr. Tobias Kaehne
Pressesprecher