Fälscherwerkstatt BKA

Ein peinlicher Polizeifehler offenbart: Im Prozeß gegen die »militante gruppe« hat das Bundeskriminalamt Akten manipuliert und eigene Texte lanciert.

Für Josef Hoch muß es ein bitterer Moment gewesen sein. Ausgerechnet die Strafverteidiger der drei wegen versuchter Brandstiftung und Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) angeklagten Berliner Kriegsgegner mußte der Vorsitzende Richter am Berliner Kammergericht am Donnerstag um ganz spezielle Ermittlungsakten bitten. Nachdem Hoch die Unterlagen überflogen hatte, brach er den gestrigen 34. Verhandlungstag ab. »Wir müssen uns jetzt erst mal über die neue Situation klarwerden«, sagte er sichtlich konsterniert im Hochsicherheitssaal 700 des Kriminalgerichtsgebäudes Berlin-Moabit.

Dort wird seit September 2008 gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. verhandelt. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihnen vor, am 31. Juli 2007 versucht zu haben, auf einem Gelände der Firma »MAN« in Brandenburg (Havel) mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Außerdem sollen die drei der »mg« angehören, die nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches als »kriminelle Vereinigung« eingestuft wird. Der Vorwurf der »mg«-Mitgliedschaft basiert vor allem auf den Einschätzungen eines anonymen Informanten des Verfassungsschutzes sowie auf diversen Bekennerschreiben und Diskussionspapieren, die in linken Zeitschriften wie radikal oder interim veröffentlicht wurden.

Gestern nun gelang der Verteidigung ein spektakulärer Coup. Der als Zeuge geladene Kriminalhauptkommissar Oliver Damm, der beim Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen gegen die »mg« leitet, mußte zugeben, daß mindestens zwei solcher Texte von seinen Beamten selbst verfaßt wurden. »Über die Waffe der Kritik und die Kritik der Waffen oder quo vadis mg?«, ist einer dieser Beiträge überschrieben. Erschienen ist er in der interim vom 10. Februar 2005. Mit dem im typischen Szene-Jargon formulierten Papier beteiligte sich das BKA – getarnt als linksradikale Gruppe – an der sogenannten Militanzdebatte, in der das autonome Spektrum über Sinn und Unsinn militärischer Aktionen diskutierte. Daß diese Fälschung publik wurde, ist einer peinlichen Panne beim BKA zu verdanken: Nachdem die Strafverteidiger geklagt hatten, daß ihnen bestimmte Akten vorenthalten werden, hatten ihnen die Ermittler einen Teil der fehlenden Unterlagen mit den vermeintlich belastenden Texten zugestellt. Allerdings schickte das BKA versehentlich interne Aufzeichnungen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren: »Nur für die Handakte: Der Text wurde vom BKA verfaßt und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der ›militanten gruppe‹ zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA (Homepageüberwachung) hinzuweisen«, heißt es in der Polizeiakte. Das Kalkül: Mitglieder der »mg« könnten die Internetseite des BKA besuchen und so identifiziert werden.

Damm bestritt vor Gericht zunächst, daß der Text von seinen Mitarbeitern stammt. »Hier sitzt ein Polizeibeamter und lügt uns an«, so Rechtsanwalt Olaf Franke, nachdem Damm die tatsächliche Autorenschaft zugeben mußte. BKA und BAW geraten nun in Erklärungsnot. »Beim BKA werden parallele Geheimakten geführt; spätestens jetzt kann man nicht mehr von einem fairen Verfahren sprechen; der Prozeß muß eingestellt werden«, sagte Rechtsanwalt Sven Lindemann gestern zu junge Welt. Doch ob es dazu kommt, ist fraglich. Eine Beschlagnahme der internen Akten lehnte der Vorsitzende Richter ab. Der Prozeß wird heute fortgesetzt.

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