Lügt das BKA?

Im derzeit Laufenden Verfahren um drei mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe (MG) machte das BKA wieder einmal keine gute Figur: Zeuge Oliver Damm verstrickte sich bei seiner Aussage in zahlreiche Widersprüche.

Wie die Verteidigung in einer Pressemitteilung verlauten ließ, gab Damm, zur Urheberschaft eines Diskussionsbeitrages zu militanten Aktionen befragt, zunächst an, nicht zu wissen, wer den Beitrag geschrieben habe. Dabei stammt der betreffende Beitrag zweifelsfrei von einem Mitglied des BKA, was Damm bekannt gewesen sein muss. "Erst nachdem ihm sein eigener Vermerk, der dem Gericht allerdings nicht vorliegt und aus dem sich die Urheberschaft des BKA ergibt, vorgelegt wurde, gab er zu, dass dieser Text vom BKA stammt und dass es daneben noch einen weiteren Beitrag des BKA in der so genannten Militanzdebatte gab," berichtet die Verteidigung.

Bei der sogenannten Militanzdebatte wurden Sinn und Unsinn militanter Aktionen sowie deren Planung und Durchführung diskutiert. Einige der Äußerungen könnten nach Ansicht der Anklage strafrechtlich relevant sein - jedoch nicht, wenn sie vom BKA in der Rolle eines "Agent Provocateur" getätigt wurden. Dies soll, wie sich im Laufe des Prozesses herausstellte, sogar mehrfach geschehen sein.

Die Verteidigung unterstellt Damm nun, dass es sich bei seinen offensichtlich unrichtigen Aussagen nicht um ein Versehen handelt. "Der BKA-Zeuge Damm hat in seiner bisherigen Vernehmung vor dem Gericht diesen Text als einen allgemeinen Beitrag bezeichnet und kommentiert. Er hat entgegen seiner Wahrheitspflicht bewusst verschwiegen, dass das BKA dieses Schreiben selbst verfasst hat," so die Einschätzung der Juristen.

Diese versehentliche oder absichtliche Gedächtnislücke eines BKA-Beamten ist nicht die erste Unregelmäßigkeit, die die Verteidigung in diesem Fall kritisiert. So hatte die Verteidigung bereits vor Beginn der Hauptverhandlung gerügt, dass die Akten unvollständig waren (und noch immer sind) und die Bundesanwaltschaft (BAW) sowohl der Verteidigung als auch dem Gericht eine Vielzahl von Akten vorenthält. Die Schlussfolgerung der Verteidiger: "Das BKA manipuliert die Akten und enthält sowohl dem Gericht als auch der Verteidigung Entscheidendes vor. Beim BKA und eventuell bei der BAW werden parallele Geheimakten ("Handakte") geführt, welche offensichtlich brisant sind. Spätestens jetzt kann der Prozess gegen unsere Mandanten nicht mehr als faires Verfahren bezeichnet werden. Als Konsequenz muss er eingestellt werden." Ob dieser Forderung jedoch entsprochen wird, darf eher bezweifelt werden. (Annika Kremer)

Tags: bka | 34. prozesstag