Kurzmelder: Zeugenbeeinflussung beim Prozess

Das Bundeskriminalamt (BKA) lässt den Prozess vor dem Berliner Kammergericht beobachten. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu diesem Sachverhalt (BT-Drs. 16/10982) erklärte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Es besteht der dringende Verdacht, dass das BKA die Gerichtsverhandlung gegen die in Berlin angeklagten Antimilitaristen manipuliert, indem es Zeugen beeinflusst.

Die Bundesregierung bestätigt, dass das BKA eine regelmäßige Prozessbeobachtung durchführt. Diese diene, so heißt es, dem Ziel, »neue im Rahmen der geführten Ermittlungen bisher nicht bekannt gewordene Hinweise unmittelbar aufzunehmen und polizeilich zu bewerten«.

Der springende Punkt ist: Die Entscheidung, ob neue Hinweise auftauchen, und deren polizeiliche Bewertung können nur solche Beamte vornehmen, die mit den Ermittlungen eng vertraut sind. Doch diese Beamten, allen voran die Ermittlungsführerin beim BKA, sind als Zeuginnen und Zeugen zu betrachten. Sie dürfen die Verhandlungen weder selbst beobachten, noch dürfen sie von ihren Kollegen von deren Verlauf unterrichtet werden. Ansonsten wäre der verbotenen Zeugenabsprache Tür und Tor geöffnet.

Dass genau dies beim sogenannten mg-Verfahren geschieht, muss aufgrund der Antwort der Bundesregierung befürchtet werden. Es würde sich nahtlos in die bisherige Strategie der Verfolgungsbehörden einreihen, linke Aktivisten als »Terroristen« zu diffamieren.
Ohnehin ist kein vernünftiger Grund erkennbar, warum das BKA einen Prozess beobachten sollte. Eine solche Aufgabe können die Medien besser besorgen.

Das BKA sollte deswegen sofort seine Prozessbeobachter zurückziehen.

Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung:

Frage 3: Welche Erkenntnisse verspricht sich das BKA von der Beobachtung des Prozesses?
Die Prozessbeobachtung wird durch das BKA als der in diesem Fall von der Bundesanwaltschaft mit der Ermittlungsführung beauftragten Behörde mit dem Ziel geführt, neue im Rahmen der geführten Ermittlungen bisher nicht bekannt gewordene Hinweise unmittelbar aufzunehmen und polizeilich zu bewerten. Zudem dient sie Aus- und Fortbildungszwecken, um die Arbeiten der ermittlungsführenden Polizeibehörde mit Blick auf die Bedarfslage der erkennenden Gerichte zu optimieren.

Frage 14: Nehmen Nachrichtendienste des Bundes beobachtend an der Verhandlung teil, und wenn ja, welche, und warum?
Nein.

Frage 15: Wie bewertet die Bundesregierung die einschüchternde Wirkung der Beobachtung des Verfahrens durch das BKA auf andere Prozessbesucher/Prozessbesucherinnen, die nun befürchten müssen, alleine aufgrund ihrer Anwesenheit im Gerichtssaal Objekt der Beobachtung durch das BKA zu werden, und wie verträgt sich dies mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren?
Auf die Antwort zu Frage 1 und die Tatsache, dass die Prozessbeobachtung durch das BKA mit Zustimmung des erkennenden Gerichts stattfindet, wird verwiesen. Eine »einschüchternde« Wirkung ist daher nicht ersichtlich.

Tags: bka | linkspartei