Bericht vom 23. Prozesstag (12.02.2009)

Der heutige Prozesstag begann mit einer Mitteilung des Vorsitzenden Richters, dass die Einlieferungsanzeige der Festnahmen vom BKA per Fax übersandt wurde. Laut BAW sei diese wegen eines „schlichten Büroversehens“ nicht in der Sachakte. Die BAW könne aber nicht ausschließen, dass noch weitere Sachen fehlen. Zu Fehlern, die in anderen Behörden gemacht werden, hätten sie aber keine Aussagegenehmigung.

Zeugenvernehmung PK Gottschalk
Dann kam der Zeuge Timo Gottschalk, 30, LKA 62, MEK Berlin, Codiernr. 99100027. Er trat verfremdet durch Perücke und Schnauzbart auf. Sein Gesicht hatte er mit sehr dunkler Schminke gebräunt. Der Zeuge hatte an der Observation und der Festnahme am 30./31.07.07 teilgenommen. Zur Observation konnte er nur wenig sagen. Er erinnerte sich nur daran, durch die Stadt Nauen gefahren zu sein. Das zu observierende Fahrzeug hat er nicht durchgehend auf der Strecke gesehen. Zur Festnahme kam er, als diese von Fahrer und Beifahrer bereits lief. Er habe auf der Beifahrerseite den bereits an der geöffneten Tür stehenden hinteren Beifahrer festgenommen. Er habe diese Person gegriffen und zu Boden gebracht und ihr Handfesseln und Schlafbrille aufgesetzt. Die Schlafbrille sei ein Mittel um die Funktionsfähigkeit der Dienststelle und der Dienstfahrzeuge aufrecht zu erhalten, so der Zeuge. Er habe dann anschließend den Renault Clio der Festgenommenen zur Polizeiwache gefahren. Welche Wache in Brandenburg das war weiß er aber nicht. Als er dort angekommen sei, waren die Festgenommenen bereits in den Zellen vor denen Plastikbehälter mit deren persönlichen Gegenständen standen.
An dieser Stelle kam es zu Unklarheiten, da der Richter dem Zeugen zwei Einlieferungsberichte vorhielt, die diesen als den Ausführenden von zwei zeitgleichen Durchsuchungen der Festgenommenen bezeichneten. Der Zeuge gab aber an, dass er keine Durchsuchungen durchgeführt habe und auch keinen Bericht dazu gefertigt hat.
Auf Verlangen der Verteidigung wurde die Aussagegenehmigung des Zeugen kopiert.

Ein weiterer unbekannter Beamter?
Nach der Entlassung des Zeugen gab RA Franke eine Erklärung ab, dass es noch einen Beamten geben müsse, der den hinteren Beifahrer festgenommen hat. Es sollen alle an der Festnahme beteiligten Beamten gehört worden sein, und bisher habe sich keiner der Beamten dazu bekannt. Dazu gebe es so der RA nur zwei Möglichkeiten. Erstens es gab bei der Festnahme mehr Beamte als bisher genannt. Oder zweitens die Beamtin, die die bei der Festnahme des Beifahrers mitgemacht hat, wollte sich nicht in Widerspruch zur Aussage ihres Kollegen Alevisos stellen.(siehe 18. Prozesstag) Zudem lasse sich keine genau Zuordnung der abgenommenen Gegenstände machen, da sich nicht feststellen lässt wer wem was abgenommen hat.
Richter Hoch wirft danach ein, dass die Originale der Festnahmeberichte angefordert wurden. Bundesanwältin Greger erwiderte auf die Erklärung von RA Franke, sie halte es für Spekulation, dass eine weitere Person an der Festnahme beteiligt war. Vielmehr sei der Festgenommene wohl einer Aufforderung auszusteigen nachgekommen.
RA Lindemann zitierte daraufhin die Aussage des Beamten Kroll auch der Festnahme beteiligt war. Dieser hatte ausgesagt, dass die im Fahrzeug hinten sitzende Person bereits festgenommen wurde als er selbst am Fahrzeug ankam. Er habe die Hände des Kollegen gesehen. (siehe 17. Prozesstag) Auch die Beamtin Steinmetz gab an, dass die Festnahme bereits beendet war, als sie am Fahrzeug ankam. (siehe 19. Prozesstag) Da liegt es nahe, so RA Lindemann, dass es einen weiteren Beamten gab und das etwas verschleiert werden soll.
Richter Hoch richtete sich daraufhin an den Angeklagten, dieser könne ja sagen, wie es sich zugetragen hat. Aber er wisse auch, dass er nichts sagen müsse.
Damit unterbrach der Vorsitzende die Verhandlung.
Fortsetzung am Mittwoch 18.02.09 um 9 Uhr.

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