Bericht vom vierzehnten Prozesstag (11.12.2008)

Der vierzehnte Prozesstag begann mit der Vernehmung des Zeugen KOK Andreas Weiß, MEK vom LKA Berlin, zu den Observationen vom 20.06.2007, 21.06.2007 und 30./31.07.2007, an welchen er als Einsatzleiter beteiligt war. Zum Großteil wurde er zu den Geschehnissen vom 30./31.07.2007 befragt, an Welchem auch die Festnahme erfolgte.

Observation am 20. und 21.06.2007

Am 20.06.2007 hat das Observationsteam bei der Arbeitsstelle eines Angeklagten um 19 Uhr Aufstellung genommen. Gegen 20:50 Uhr erschien die sogenannte Zielperson und betrat mit einem Schlüssel die Arbeitsstelle. Gegen 23 Uhr endete die Maßnahme. Bei der Auftragserteilung sei zumindest auch der Name Holm gefallen. An andere Namen konnte er sich nicht erinnern, genauso wenig wie an andere Details. Des weiteren hat er, wie auch bei den anderen Observationen, nichts selbst beobachtet, sondern lediglich geleitet, protokolliert und den Kontakt zum BKA gehalten.

Auch am21.06.2007 war er Einsatzleiter einer Observation desselben Angeklagten, bei seiner Schule in Kreuzberg. An dem Tag wurde festgestellt, dass die sogenannte Zielperson sich weiter durch Kreuzberg bewegte und anschließend noch nach Friedrichshain fuhr. Von dort aus dann zu seiner Wohnanschrift. Diese Maßnahme endete um 22:30 Uhr.

Die sogenannte Tatnacht

Die dritte Observation die unter seiner Obhut stattfand, war in der Nacht vom 30. auf den 31.07.2007. Die Observationskräfte meldeten ihm telefonisch, was sie beobachteten. Dies war vor Allem, wie ein gemieteter Renault sich auf Umwegen nach Brandenburg an der Havel bewegte und sich dort zwei dunkel gekleidete Personen auf einer Strasse bewegten. Die Festnahme der im Auto befindlichen Personen habe der KOK Weiß um "zwei Uhr noch was" angeordnet.
Einer der Angeklagten soll mit Fotos die das BKA bereitgestellt habe, identifiziert worden sein. Diese liegen den Prozessakten jedoch nicht bei und dem LKA auch nicht mehr vor.Wenn, dann könnten diese Lichtbilder noch bei Frau EKHKin Alles in Meckenheim sein. Die weitere Beschreibung der Personen beschränkte sich auf "dunkle Kleidung" und Basecap. Mehrmals traten bei der Observation Lücken auf. So wurde der Renault auf der Strecke einige Male aus den Augen verloren, was auch der Dunkelheit geschuldet war. Auch hielt das Auto zwischendurch wiederholt. Hierbei konnte der Beamte nicht ausschließen, dass jemand aus- oder zugestiegen war, er hielt es jedoch für unwahrscheinlich.
In Brandenburg an der Havel gab es auch eine Beobachtungslücke: Bei Ortseinfahrt war das Fahrzeug außer Sicht und wurde erst spaeter bei einer Tankstelle wieder gesichtet. Im Umfeld wurden dann zwei ebenfalls dunkel gekleidete Personen auf der Straße gesichtet, wie sie sich in Richtung des MAN Geländes bewegten. Sie verschwanden von der Straße und tauchten etwas später wieder auf. Das geparkte Auto fuhr dann wieder los, wobei es während der Parkdauer nicht beobachtet werden konnte, weshalb nicht festgestellt werden konnte, ob jemand ein -oder ausgestiegen war.

Die Festnahme

In der Nachschau fanden die Beamten etwas Glühendes unter mehreren Bundeswehrfahrzeugen. Unverzüglich meldeten sie: "es brennt". Dies gab KOK Weiß an das BKA weiter, welches daraufhin die Festnahme anordnete.
Um 2:15 erfolgte die Festnahme. Zuerst Richter Hoch, später die BAW und zuletzt die Verteidigung fragten nach den Umständen der Festnahme, da es hier zu unangemessener Gewaltanwendung seitens der Polizei gekommen war. Die Verteidigung thematisierte die Verletzungen eines Angeklagten, sowie das es zu Beschädigungen am Fahrzeug kam. Der Zeuge habe jedoch nichts von unangemessener Gewaltanwendung gehört, und konnte sich auch nur an eine eingeschlagene Scheibe erinnern.
Ursprünglich war es der Auftrag der Beamten, die Personen vor einem eventuellen Tatbeginn festzunehmen. Dies geschah jedoch nicht, da der Zeuge gar nicht von einer Solchen ausging. Erst als einige Beamte das MAN Gelände betraten, weil sie vermuteten, dass die Zielpersonen es auch betreten hatten, ergab sich der Verdacht einer Straftat.

Aussagegenehmigung

Keine Angaben durfte und konnte er zu der Anzahl an den beim Einsatz beteiligten Beamten sowie wer konkret was beobachtet hatte machen. Nach einem Telefonat mit seinem Vorgesetzten, verwies er auf einen Herrn Richter, der die erforderlichen Angaben soweit wie möglich machen könne.
Die Kopie des fertigen Berichts, in Welchem er noch nachträglich Anmerkungen eingefügt hatte, könne dem Gericht nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Anmerkungen würden Rückschlüsse auf die an dem Einsatz beteiligten Beamten ermöglichen.
Der Zeuge blieb unvereidigt und wurde entlassen.
Da die nächste Zeugin erst zu 13 Uhr geladen war, folgte eine 75minütige Pause.

Die Vernehmung der Zeugin Baumert

Die Vernehmung der Zeugin EKHKin Angelika Baumert, 53 Jahre, vom dritten Prozesstag wurde fortgesetzt und dauerte nur eine Viertelstunde.
Da sie in Brandenburg vor Ort war und die den Angeklagten abgenommenen Gegenstände in Plastiktüten verpackt hatte, wurde sie zu der Art der Übergabe selbiger befragt. Wer die Gegenstände abgenommen hatte und wer die Angeklagten durchsucht hatte, konnte sie nicht sagen. Die Gegenstände selbst waren in offenen Plastikbehältern, welche sich in einem abgeschlossenen Schrank befanden und nicht namentlich gekennzeichnet waren.
Sie saß mit den jetzigen Angeklagten im Hubschrauber, kann sich aber nicht mehr erinnern, wo wer gesessen hatte, außer, dass sie außen saß.
Als sie zu den Verletzungen bei einem Angeklagten befragt wurde, konnte sie sich noch daran erinnern, dass er einen Fleck im Gesicht hatte. Des weiteren, dass der Arzt, welcher nach Absprache mit der Bundesanwaltschaft gerufen wurde, den damaligen Beschuldigten ins Krankenhaus bringen ließ, da eine ausreichende Untersuchung vor Ort nicht möglich war. Außerdem wusste sie noch, dass es eine Diagnose gab, er aber für haftfähig erklärt wurde.
Auch diese Zeugin wurde unvereidigt entlassen.

Nachträglich bearbeitete Fotos

Zum Schluss wurden noch Fotos in Augenschein genommen, welche am 12. Prozesstag als Beweismittel eingeführt und danach noch bearbeitet wurden und somit bisher so nicht im Urkundenband 2 auftauchten.
Gegen die Verwertung des Urkundenbandes 2 legten die VerteidigerInnen Widerspruch ein. Eine Begründung wird noch folgen.

Nächster Prozesstermin, Mi., 17.12.2008, 09:00 Uhr, u.A. mit dem Zeugen PK Schoetzau, MEK des LKAes Berlin.

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