Bericht vom dreizehnten Prozesstag (10.12.08)

Der dreizehnte Prozesstag begann mit Bekanntgaben durch den Vorsitzenden Richter Hoch zu mehreren früher gestellten Anträgen. Er stellte fest, dass die Anträge vom 24.11.08 und 01.12.08, Prozessbeobachter des BKA als Zeugen zu vernehmen, als unbegründet abgelehnt werden. Des weiteren hat er den Antrag vom 13.11.08 bezüglich der Aufzeichnungen des BKA im Gerichtssaal zurückgewiesen, da Aufzeichnungen im Gerichtssaal zulässig seien. Nur wenn Gefahr bestünde, dass dadurch Zeugen oder Tatbeteiligte unterrichtet würden, könnte dies unterbunden werden. Diese konkrete Gefahr sei laut Hoch im vorliegenden Fall nicht gegeben. Des weiteren gab der Vorsitzende bekannt, dass eine Beiziehung der Notizen der Zeugin KHKin Alles nicht mehr möglich sei, da ihre Ablage zwischenzeitlich geleert wurde und ihre Notizen vernichtet sind.

Fortsetzung der Zeugenvernehmung vom 6. und 8. Prozesstag

Dann begann die Fortsetzung der Zeugenvernehmung von KHKin Alles, Ermittlungsführerin vom BKA Meckenheim. Sie wurde bereits am sechsten und achten Prozesstag vernommen. Wie bereits berichtet, hat sie das Verfahren im Oktober 2006 übernommen. Die Zeugin wurde dazu befragt, wie es zu dem Verfahren kam, da in einem von ihr gefertigten Bericht stand: „Internetrecherchen haben ergeben...“. Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da der Auswertungsbericht von einem Kollegen geschrieben worden sei.

Auf die Frage, ob der verglichene Text aus der Zeitschrift telegraph tatsächlich Bezüge zur mg enthielt, meinte sie, sie habe auch nicht jeden Text der mg gelesen.

Weiter wurde festgestellt, dass sie keine Überprüfung des Auswertungsberichts vorgenommen hat, da sie davon ausgeht, das dies die Bundesanwaltschaft macht. Zudem fehle ihr für eine Überprüfung das Hintergrundwissen. Auf die Frage, ob diese Auswertung mittels einer Schlagwortrecherche gemacht wurde, verweigerte sie die Aussage. Einen Antrag der Anwältin Weyers auf Protokollierung dieser Nichtausage, lehnte der Vorsitzende ab. Auch den Protest, dass dies für ein faires Verfahren und einer möglichen Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht notwendig sei, blieb ohne Erfolg.

Daraufhin wurde von Rechtsanwalt Franke ein Antrag gestellt, gegen die Zeugin Ordnungsgeld zu verhängen, da sie die Antwort zur Schlagwortrecherche verweigerte. Bundesanwältin Greger entgegnete, der Antrag sei abzulehnen, da sich die Zeugin nicht ohne gesetzlichen Grund weigere die Frage zu beantworten. Die Zeugin könne sich bei ihrer Weigerung auf den Punkt polizeiliche Auswertungssysteme in ihrer Aussagegenehmigung beziehen. Die Zeugin selbst ergänzte dazu: „ich hätte auch nicht gekonnt, selbst wenn ich gewollt hätte“. Der Antrag auf Ordnungsgeld wurde abgelehnt, da die Zeugin einen gesetzlichen Grund hatte, die Aussage zu verweigern.

Danach wurde die Zeugin zu einer Datenbank des Verfassungsschutzes „GLINS“ befragt. Sie antwortete den Begriff schon gehört zu haben, aber dazu keine Aussagegenehmigung zu haben. Auf den Vorhalt, dass dies aber so in den Akten stehe, sagte sie die Recherche wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht, dazu habe sie keine Aussagegenehmigung. Auch diese Aussageverweigerung sollte protokolliert werden, wurde aber ebenfalls abgelehnt. Dazu wurde ein Gerichtsbeschluss beantragt, der ebenfalls abgelehnt wurde.

Schlagwortrecherche und Schlussfolgerungen

Dann wurde die Zeugin nach der Schlagwortrecherche befragt. Sie konnte sich nicht erinnern, wer diese gemacht hat. Auf die Frage, ob sie sich an bestimmte Begriffe erinnern könne, sagte die Zeugin es seien keine Allerweltsbegriffe gewesen. Rechtsanwältin Weyers fragte, ob „Reproduktion“ für sie ein Allerweltsbegriff sei. Frau Alles antwortete, es käme auf die Quintessenz der Begriffe an, die nicht üblicherweise in jedem Text verwandt werden. Daraufhin wurde ihr vorgehalten, dass laut den Akten der Begriff „Reproduktion“ in 78 Texten vorkomme, die nicht der mg zugerechnet werden.

Auf die Frage, welche Schlussfolgerungen die Zeugin gezogen hat, entspann sich ein Streit über die Zulässigkeit der Frage. Der Vorsitzende meinte, die Zeugin solle nicht ihre Schlussfolgerungen wiedergeben, dies mache ein Sachverständiger. Die Verteidiger waren der Meinung, dass die Frage nach Schlussfolgerungen gestellt werden muss, damit man wisse was zu ihren Entscheidungen geführt habe. Dabei wurde auch in Frage gestellt, ob das Gericht ein Aufklärungsinteresse hat. Nach einer Pause lies der Vorsitzende die Frage zu. Die Zeugin antwortete, die Schlussfolgerungen des Kollegen, der den Bericht geschrieben hatte, waren für sie nachvollziehbar. Die Frage der Verteidigerin Weyers, wie die Zeugin es selbst bewerten würde, dass ein häufig benutztes Wort eine Mitgliedschaft in der mg (militante gruppe) zu begründen soll, wurde nicht beantwortet.

Auf die Frage, wie eine weitere Person zum Ermittlungsverfahren kam, sagte sie, es habe eine gemeinsame Veröffentlichung mit einer weiteren Person, die bereits verdächtigt wurde, gegeben. Welchen Anfangsverdacht es gegeben habe, konnte die Zeugin nicht mehr erinnern.

Frau Alles wurde dann gefragt, ob sie die politische Ausrichtung der Zeitschrift Radikal kenne. Sie meinte, es sei halt eine linksradikale Zeitung. Rechtsanwältin Weyers wollte wissen, ob das BKA von einer Doppelmitgliedschaft in der Radikal und der mg ausgegangen sei. Darüber waren der Zeugin keine Einschätzungen bekannt. Zudem habe sie sich nicht ausführlich mit den ideologischen Hintergründen befasst.

Personenraster

Des weiteren wurde die Zeugin dazu befragt, was ein Personenraster sei. Sie sagte, es seien Anhaltspunkte für ein Täterprofil und Ergebnisse der Auswertung. Auf die Frage, ob sie den Beschuldigten L. mit dem Personenraster verglichen habe, meinte die Zeugin, nein, es habe ja einen Anfangsverdacht durch die Kommunikation mit bereits Verdächtigen gegeben.

Das Personenraster wurde verlesen, unter anderem enthält es folgende Punkte: Enge soziale Bindung in der Gruppe, ausgeprägtes politisches und historisches Wissen insbesondere zu Kommunismus, analytisches Arbeiten und Fähigkeit wissenschaftliche Texte zu erstellen, Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten, möglichst keine ED-Behandlung in den letzten 10 Jahren, Möglichkeit Tagespresse zu lesen, Beteiligung an Basisstrukturen, kein klassischer Autonomer, kein klassischer „Anti-Imp“. Die Zeugin konnte aber nicht sagen, was auf den Beschuldigten L. zutreffen könnte.

Die Zeugin wurde befragt, welches Verhältnis die beiden Ermittlungsverfahren zueinander hatten. Sie sagte, es gab keine Festlegung oder Arbeitshypothese dazu.

Rechtsanwältin Weyers fragte weiter, ob noch gegen ihren Mandanten L. ermittelt werde. Darauf schwieg die Zeugin erst und antwortete dann „nein“. Auf die Nachfrage seit wann nicht mehr ermittelt würde, sagte Frau Alles dies ergebe sich doch aus den Akten. Ob es nach der Haftentlassung noch Telefonüberwachung und verdeckte Observationen gegeben habe, antwortete die Zeugin mit nein.

Dann wurde sie dazu befragt, wer Ermittlungsführer im ersten Verfahren ist. Dies ist KHK Oliver Damm. Zeugin Alles traf sich einmal wöchentlich mit ihm zur Teambesprechung. Dort wurde die gemeinsame Arbeit koordiniert und alles aktuelle besprochen wie z.B. neue Ermittlungs- und Auswertungsergebnisse. Sie begreifen sich als eine Ermittlungsgruppe.

Auf die Frage, welche Absprachen es für den polizeilichen Großeinsatz mit diversen Hausdurchsuchungen am 09.05.2007 gab, verweigerte Zeugin Alles die Aussage. (Am 09.05.2007 wurden auch die Wohnungen von drei Beschuldigten des mg1-Verfahrens durchsucht.)

Kurz vor der Mittagspause klärte Richte Hoch mit dem bereits in Verkleidung erschienenen Zeugen KOK Weiß dessen Aussage auf den nächsten Verhandlungstag 9 Uhr zu verschieben.

Nach der Pause setzte Rechtsanwalt Franke die Befragung der Zeugin Alles fort. Er wollte wissen, was unter polizeilichen Auswertungs- und Bekämpfungssystemen zu verstehen sei. Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da ihr die Frage zu allgemein war. Als sie konkreter gestellt wurde, konnte sie wegen ihrer Aussagegenehmigung keine Angaben machen. Der Verteidiger fragte, ob es noch Dienstbesprechungen gibt und ob das laufende Gerichtsverfahren dort Thema sei. Die Zeugin antwortete, dass die Besprechungen noch stattfinden, man sich nicht über das Gerichtsverfahren unterhalte. Auf Nachfrage gab sie zu, dass man sich aber über die Inhalte des Verfahrens unterhalte. Laut der Zeugin nehmen an diesen Besprechungen auch Mitarbeiter des BKA teil, die bereits als Zeugen gehört wurden und solche die noch als Zeugen zu hören sind.

Auf die Frage, dass es eine Stellungnahme der Bundesregierung gegeben habe, dass hier BKA-Beamte sitzen um neue Anhaltspunkte aus der laufenden Hauptverhandlung zu ziehen, sagte die Zeugin, dazu könne sie nichts sagen, da sie ja sonst die laufende Ermittlung behindern würde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte die Zeugin, ob sie sich beim Verfassen ihres Sachstandsberichtes auf den ersten oder den letzten Auswertungsbericht beziehe. Am Beispiel des Beschuldigten L. zeigte er auf, dass Auszüge aus dessen Personenraster in seinen Vorführungsbericht übernommen wurden. L. wurde vor Jahren festgenommen, weil er sich in einem Zug mit Tennis-Borussia-Fans befand. Im Bericht von Frau Alles war dann zu lesen, dies alles sei dem linken Spektrum zu zuordnen. Frau Alles konnte dazu keine nähren Angaben machen. Die fehlende Kontrollinstanz und Prüfung ein Mal erhobener und bewerteter Daten wurde von der Verteidigung kritisch hinterfragt.

Frau Alles wurde weiter befragt, ob der „Nobelkarossentod“ auch bei anderen Aktionen Verwendung gefunden hat und ob ein Postpaket dazu gehören würde. Frau Alles sagte, sie habe schon davon gehört, wie häufig dies gewesen sei, wisse sie aber nicht.

Bei der Durchsuchung von der Wohnung des Beschuldigten R. wurden „Toppits“ Gefrierbeutel (6 Liter) gefunden. Rechtsanwalt Lindemann merkte an, dass die Anleitung aber von 3 Liter Gefrierbeuteln ausgehe und fragte nach, ob dies mit 6 Liter Beutel einmal nachgebaut worden sei. Frau Alles gab an, es nicht zu wissen.

Nachfrage des Rechtsanwalts ob bei der Durchsuchung bei seinem Mandanten L. die auf dem Observationsfoto vom 22.02.07 erkennbare auffällige Mütze und Jacke gesucht und gefunden wurden. Die Zeugin antwortete wieder mit „weiß nicht“.

Auf die Frage wie der Beschuldigte L. identifiziert worden sei, sagte die Zeugin er sei erst am 19.04.07 identifiziert worden. Rechtsanwalt Lindeman fragte wie viele Fotos zur Identifizierung vorgelegt wurden. Frau Alles antwortete, dass die Identifizierung durch ein beigezogenes Foto des Einwohnermeldeamtes erfolgte. Auf dieses Foto seien sie gekommen, da sie die Adresse von L. hatten. Wie dieses Foto beigezogen wurde und von wem es angefordert wurde, ließ die Zeugin offen.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Vorführbericht wurde KHKin Alles nach einem dort angeführten Text des Beschuldigten Dr. Holm aus der Zeitschrift telegraph befragt. Der Ermittlungshinweis sei möglicherweise das Ergebnis der Telefonüberwachung, so die Zeugin. Auf die inhaltliche Ausrichtung des Textes befragt konnte sich die Ermittlungsführerin nicht mehr detailliert erinnern. RA Lindemann zitierte aus dem Vorführbericht, dass der Text Übereinstimmungen zu Positionen der mg zu den G8-Protesten aufweisen würde. Der Text zum G8 wurde als Verdachtsmoment für die Mitgliedschaft in der mg gewertet. Die Zeugin wurde dann zu einem Papier des Verfassungsschutzes befragt, in dem der Beschuldigte Dr. Holm dem Umfeld der militanten G8-Kampagne zugerechnet wurde. Auch hier konnte sich die Zeugin nicht eindeutig erinnern.

Sie wurde weiter gefragt, wann von den Durchsuchungen des 09.05.2007 in der Presse berichtet wurde. Da Frau Alles in ihrem Vorführungsbericht schreibt, dass von diesen Durchsuchungen kurz darauf in der Presse berichtet wurde und dies als Anlass für das Treffen zwischen L. und R. gewertet wurde. Die Zeugin antwortete, dass diese Information irgendwann „hochgekommen“ ist, aber nicht von ihr sei.

Dann fragte sie der Verteidiger welche Sitzordnung im Auto bei der Festnahme gegeben war. Die Zeugin sagte, H. sei der Fahrer, L. der Beifahrer und R. saß hinten. Der Verteidiger hält ihr aus den Akten entgegen, dass H. Fahrer war, R. Beifahrer und L. hinten saß. Frau Alles meinte, dann sei dies ein Fehler im Bericht.

Weiter wurde die Zeugin zum Thema Handlungsanweisungen bei der Anmietung von PKW (Stichwort: Notfallanmietung) aus ihrem Vorführungsbericht befragt. Bei einer Notfallanmietung solle die Person ein Fahrzeug anmieten, die am „cleansten“ sei. Frau Alles erklärte, es habe keine überwachten Telefongespräche dazu gegeben. Solche Gespräche hätten aber bestimmt vorher stattgefunden. Auf Nachfrage, ob denn der Beschuldigte H. am „cleansten“ sei, sagte sie, ihrer Meinung nach ja, da keine polizeilichen Erkenntnisse gegen ihn vorlagen. Verteidiger Lindemann hielt entgegen, dass H. aber doch Mitglied in einer linken Gruppe gewesen sein soll. Die Zeugin antwortete, er sei aber polizeilich nicht bekannt gewesen.

Neue beschuldigte Person

Der Verteidiger fragte nach, auf welchen Zusammenhang die Codierung der gefundenen E-Mail-Adresse hindeutet. Frau Alles sagte, es handele sich um eine Radikal-Codierung. Dies habe sie so in den Sachstandsbericht des mg-Verfahrens geschrieben. Die Zeugin sagte, dass eine Auswertung der Telefonüberwachung für die Zeiten der Anschläge gemacht wurde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte, wieso drei weitere Beschuldigte am 31.07.08 nicht vorläufig festgenommen wurden, da diese ja nach ihren Einschätzungen weitere Gruppenmitglieder sein sollen. Die Zeugin antwortete erneut mit: „Ich weiß nicht“. Auf die Frage, ob es noch weitere Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen gab, schwieg die Zeugin lange und antwortete dann, wenn es so wäre, dürfte sie dies nicht beantworten. Auch auf die Frage, ob es jetzt konkrete neue Beschuldigte gibt, sagte sie, sie dürfe zu laufenden Ermittlungen nichts sagen. Als ihr vorgehalten wird, dass dies ja in den vorliegenden Akten stehe, sagte sie, sie darf dazu nichts sagen. Die Bitte von Rechtsanwalt Lindemann dies zu protokollieren, wurde abgelehnt.

Dann wurde eine Pause gemacht in der KHKin Alles ihren Vorgesetzten anrufen sollte, um zu klären, ob sie Angaben zu der weiteren beschuldigten Person machen könne. Dieser entschied jedoch, dass Frau Alles dazu nicht aussagen darf.

Anschließend befragte Verteidiger Herzog die Zeugin. Er wollte wissen, ob sie an der Zusammenstellung der Suchworte mitgewirkt habe. Die Zeugin bejahte, im Rahmen von Besprechungen. Es wurden einige Begriffe genannt und gefragt, ob die Suchworteingabe etwas gebracht habe. Die Zeugin konnte sich an keine Ergebnisse erinnern.

Dann wurde die Zeugin zu Selbstbezichtigungsschreiben (SBS) befragt. Zeugin Alles erklärte, in der Regel gehen diese SBS zwei bis drei Tage nach einem Anschlag ein. In Verbindung mit den tatrelevanten Zeiten seien auf dem Handy von H. Anrufe eingegangen. Diese dienten wohl dazu, H. mitzuteilen wo sein Auto stand oder ihm grünes Licht zu geben, ein SBS abzuschicken. Dies sei aber nur eine Vermutung so die Zeugin. Auf die Frage, welchen Schluss sie daraus ziehen würde, dass es nach dem 31.07.07 kein SBS gegeben habe, sagte sie, dies sei ein Anhaltspunkt dafür, dass es einen Anschlag gegeben habe.

Des weiteren wurde die Zeugin zu einem Resonanzanschlag in der Schweiz befragt. Die Zeugin sagte, bei einem Anschlag auf eine MAN-Niederlassung in der Schweiz sei Bezug auf das hiesige Verfahren genommen worden. Es gäbe aber keine belegbaren Verbindungen zur mg oder Anhaltspunkte das Personen die hier an Anschlägen beteiligt waren auch im Ausland beteiligt sind.

Dann sagte die Zeugin aus, dass die Datenträgerauswertung im Groben abgeschlossen sei. Im Einzelnen laufen aber noch Ermittlungen von KHK Damm.

Unterbrechung der Verhandlung

Rechtsanwalt Lindemann beantragte die Protokollierung, dass die Zeugin die Aussage auf die Frage nach weiteren Beschuldigten in dem Verfahren verweigerte. Diese wurde abgelehnt. Daraufhin beantragte Rechtsanwalt Lindemann einen Beschluss, da die Zeugen nun auch zu Punkten die Aussage verweigerten, die bereits in den Akten protokolliert sind. Dies habe mit einem fairen Verfahren nichts zu tun. Zudem werde das Verfahren vom BKA gesteuert.

Bundesanwalt Weingarten regte eine Unterbrechung an, um zu überdenken die Aussagegenehmigung der Zeugin zu erweitern. Verteidiger kritisieren, dass die Verhandlung immer in kritischen Momenten unterbrochen werde und die BAW sich dann immer mit den Zeugen berate. Außerdem lenke die BAW nun erst an einem Punkt ein, wo dies aktenkundig gemacht werden soll. Eine Entscheidung über den Antrag wurde verschoben.

Die Verhandlung wurde an diesem Punkt unterbrochen und wird am 11.12.08 fortgeführt. Die Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Alles erfolgt am 18.12.08 um 9 Uhr.

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