selbstporträtgruppe

Bundesanwaltschaft nicht um Aufklärung bemüht / Spitzel ohne beweiswert

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen.

Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Inzwischen ist bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist.

Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS im Februar 2009 fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen.

Bericht vom 26. Prozesstag (25.02.2009)

Die Verhandlung fing pünktlich an, obwohl die Öffentlichkeit nicht vollständig hergestellt war. Aufgrund des großen Andrangs heute zogen sich die Sicherheitskontrollen hin. Daneben wurden nur 50 Leute in den Verhandlungssaal gelassen, die übrigen durften nicht herein. Wer zu spät kam, hatte laut dem vorsitzenden Richter Hoch selber Schuld, denn wer sich um 8:15 Uhr vor die Tür stelle, würde auch pünktlich im Sitzungssaal erscheinen können.

Es wurde mit der Vernehmung des Zeugen Hans Elmar Remberg, 63 Jahre alt, Vizepräsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, begonnen. Als der vorsitzende Richter Hoch den Zeugen über seine Erkenntnisse über die mg befragen wollte,...

Bericht vom 25. Prozesstag (19.02.2009)

Nachdem sich die BesucherInnen mal wieder durch die Sicherheitskontrollen gequält hatten, wurde der Prozess kurz nach Beginn für ca. eine Stunde unterbrochen, weil sich der Sachverständige Frank Wendt zu der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten mit dem Senat besprechen sollte. Ein Antrag der Verteidigung hierzu wurde verteilt und nach der Pause bekam der Sachverständige den Auftrag, sich auf den aktuellen Stand zu bringen und demnächst eine neue Bewertung abzugeben.
Im Anschluss gab RA Lindemann eine Erklärung ab,...

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