62. prozesstag

mg-Prozeß gegen Antimilitaristen vor dem Abschluß - "Ein Nicht-Plädoyer"

Die Behauptung, die Bundeswehr führe in Afghanistan keinen Krieg, ist so eindeutig als staatsapologetische Ausrede zu durchschauen, daß sie keiner ernsthaften Widerlegung bedarf. Die Behauptung, daß die Antimilitaristen Axel H., Florian L. und Oliver R. sich nicht nur der versuchten Brandstiftung an Bundeswehrfahrzeugen schuldig gemacht, sondern diese ihnen zur Last gelegte Tat auch als kriminelle Vereinigung vollzogen hätten, liegt auf der Linie der Rechtfertigung einer Kriegführung, die mit den aus der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs gezogenen Lehren bricht. Um propagieren zu können, daß man ein Land, dessen Hunger und Not leidende Bevölkerung alles andere braucht als eine Besatzungsmacht, die ihr Elend vergrößert, militärisch kontrollieren muß, darf ein aus der Tradition des Widerstands gegen Faschismus und Imperialismus erwachsender Antimilitarismus in der Bundesrepublik keine Legitimität erhalten.

Ein Nicht-Plädoyer

Das Schlußplädoyer der Verteidigung hat den Sinn und Zweck, das bisherige Prozeßgeschehen zusammenzufassen und die Schlußfolgerungen darzulegen, die sich für die Verteidigung daraus ergeben. Notwendige Voraussetzung dafür ist die Erwartung, dass das Gericht dazu bereit ist, diese Darlegungen und Argumente anzuhören, nachzuvollziehen und in seine Beratungen mit einzubeziehen.
Angesicht des Verfahrensverlaufs können wir diese Erwartung in keiner Weise mehr aufrechterhalten.

Kurzbericht vom 62. Prozesstag (14.10.1009)

++ Verteidigung verzichtet auf Plädoyers, dafür wird eine Erklärung verlesen, welche die Voreingenommenheit und den mangelnden Aufklärungswillen des Senats thematisiert +++ zwei Hilfsbeweisanträge werden gestellt, für den Fall, dass die Angeklagten der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nicht freigesprochen werden sollten +++ der morgige Prozesstermin wird aufgehoben +++ Prozesstag endete um 09:20 Uhr +++ Urteilsverkündung am Fr., 16.10.2009, 12 Uhr, Saal 700 +++

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