Offener Brief der TeilnehmerInnen der StipendiatInnenkonferenz der Hans-Böckler-Stiftung (HBS)

Offener Brief der TeilnehmerInnen der StipendiatInnenkonferenz der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) zu den Ermittlungsverfahren gegen Dr. Andrej Holm und andere Beschuldigte

Kriebstein/ Höfchen, November 2007

Die Bundesanwaltschaft (BAW) und das Bundeskriminalamt (BKA) ermitteln seit September 2006 gegen Dr. Andrej Holm und weitere Personen wegen des Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Im August 2007 wurde A. Holm schließlich verhaftet, bei anderen kam es zu Hausdurchsuchungen.

Die TeilnehmerInnen der StipendiatInnenkonferenz der HBS sehen in dem Ermittlungsverfahren gegen Dr. Andrej Holm und andere Beschuldigte eine unmittelbare Bedrohung für die freie Forschung, Lehre und Publizistik sowie für gesellschaftspolitisches Engagement.

Betroffen von den Ermittlungen sind auch StipendiatInnen der HBS. Damit sind auch stipendiatische Gremien, Projekte und Mailinglisten der HBS faktisch Ziel umfassender elektronischer Überwachung, Auswertung und Speicherung durch BAW und BKA.

Begründet wird der Verdacht auf „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" und die damit gerechtfertigten umfassenden Überwachungen und Ausspähungen mit Übereinstimmungen zwischen wissenschaftlichen und publizistischen Texten von A. Holm einerseits und Bekennerschreiben der „militanten gruppe" (mg) andererseits. Die Übereinstimmung beschränkt sich dabei tatsächlich auf nicht mehr als einzelne Wörter. Nachdem die Überwachung bereits 10 Monate lief, verhaftete das BKA drei andere Personen, denen vorgeworfen wird, den Versuch unternommen zu haben, drei LKW der Bundeswehr in Brand zu stecken. Weil eine dieser Personen zwei Mal Kontakt zu Andrej Holm gehabt haben soll, wurde A. Holm danach ebenfalls verhaftet und bei Freunden und Bekannten von ihm Hausdurchsuchungen vorgenommen.

Darüber hinaus begründet die BAW den fortbestehenden Haftbefehl gegen Dr. Andrej Holm u.a. damit, dass er Zugang zu Bibliotheken hat und „intellektuell in der Lage ist anspruchsvolle Texte zu verfassen.“

Diese Begründungs- und Ermittlungspraxis der BAW stellt wissenschaftliches Arbeiten und öffentliche Äußerungen potentiell unter Strafe und ist damit geeignet politisch missliebige Aktivitäten und gesellschaftliches Engagement einzuschüchtern und zu unterbinden.

Der Paragraph 129a und b StGB muss abgeschafft werden. Auch in anderen Ermittlungsverfahren nach § 129a und § 129b StGB wird die Tendenz deutlich, kritische Meinungsäußerungen und politische Praxis unter Terrorismusverdacht zu stellen.

Die StipendiatInnen der HBS auf der StipendiatInnenkonferenz erklären sich mit den Betroffenen solidarisch. Wir fordern die sofortige Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 129a StGB, die Aufhebung der Haftbefehle und die Einstellung aller Überwachungsmaßnahmen. Der § 129a und b StGB muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

Die Betroffenen bedürfen vor allem des anwaltlichen Beistands. Die TeilnehmerInnen der StipendiatInnenkonferenzen rufen daher die StipendiatInnen der HBS und der anderen Förderwerke dringend auf zu kurzfristigen Spenden oder vorübergehenden Daueraufträgen zu Gunsten des folgenden Kontos auf:

Thomas Herzog
Postbank Essen
Konto-Nr.: 577 701 432
BLZ: 360 100 43
Verwendungszweck: Sonderkonto
IBAN: DE46 3601 0043 0577 7014 32
BIC: PBNKDEFF

Oder unterschreiben:
http://www.policing-crowds.org/petition.html

Infos unter:
http://einstellung.so36.net/