Rote Hilfe begrüßt BGH Entscheidung zum §129a

Mit Genugtuung hat der Bundesvorstand der Roten Hilfe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis genommen, die Einstufung der 'militanten gruppe' als "terroristische Vereinigung" aufzuheben und die Haftbefehle gegen die drei immer noch Inhaftierten im MG-Verfahren außer Vollzug zu setzen. Florian, Oliver und Axel können nach 4 Monaten Untersuchungshaft endlich wieder das Gefängnis (gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 30000 Euro) verlassen.

Der BGH hatte kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) den Unterschied zwischen "kriminellen" und "terroristischen" Taten auf unzulässige Weise verwischt habe. Damit ist der absurden Konstruktion der Bundesanwaltschaft der Boden entzogen, die bereits im Anzünden geparkter Fahrzeuge eine "erhebliche Staatsgefährdung" sieht, die mit dem Terrorparagraphen 129a zu ahnden sei.

Nachdem bereits die Inhaftierung des Berliner Soziologen Andrej H. als haltlos aufgehoben werden musste, bedeutet die heutige BGH-Entscheidung einen weiteren empfindlichen Dämpfer für die grundrechtsgefährdenden Amokläufe der BAW. Andrej H. hatte die BAW lediglich vorzuwerfen, dass er in seinen wissenschaftlichen Arbeiten ein Vokabular benutzte, dass auch von linken Gruppen wie der mg gebraucht wird.

Die Entscheidung des BGH ist sicherlich in nicht unerheblichem Maße den bundesweiten Protesten gegen dieses groteske Verfahren zu verdanken. Sie zeigt auch, wie wichtig es war, dass sich die Solidaritätsbewegung nicht nur gegen die Inhaftierung Andrejs, sondern gegen das Verfahren insgesamt sowie gegen die Existenz des politischen Einschüchterungspragraphen 129a als solchem richtete. Unsere Solidarität gilt unteilbar allen, die wegen ihres linken Engagements mit 129a-Verfahren bedroht werden.

Die Ermittlungen nach §129a sind ausschließlich politische Repressionsmaßnahmen, die mit klassischer Strafverfolgung ebenso wenig zu tun haben wie die möglicherweise folgenden Prozesse, in denen auf sämtliche rechtsstaatlichen Standards verzichtet wird, als faire Verfahren bezeichnet werden können. 129a-Verfahren haben bereits in der Vergangenheit nur in einem Bruchteil der Fälle jemals zu einer Verurteilung geführt. Nichtsdestotrotz bieten sie den Ermittlungsbehörden nahezu uneingeschränkte Handhaben zur Bespitzelung, Einschüchterung und Terrorisierung politisch missliebiger Gruppen.

Mit der BGH-Entscheidung ist der Kampf gegen den §129a als Mittel politischer Verfolgung nicht beendet. Insbesondere seit den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm laufen weitere absurde "Terrorismusverfahren"-Verfahren gegen die linke Protestbewegung. Wir fordern weiterhin die Einstellung sämtlicher Ermittlungsverfahren und die sofortige Abschaffung der §§129, 129a und 129b.

Mathias Krause
für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

siehe auch die Pressseerklärung der Roten Hilfe vom 24.09.2007