BGH-Entscheidung zur „militanten Gruppe“ beweist erneut Terrorparagraph §129 a gehört abgeschafft

Der BGH hat die Haftbefehle gegen drei Männer ausgesetzt, die der  Mitgliedschaft in der „militanten:gruppe“ (mg) beschuldigt werden. Die  der mg zu Last gelegten Brandstiftungen seien nicht geeignet, die  Bundesrepublik erheblich zu schädigen. Zur BGH-Entscheidung erklärt die  innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke:

Ich begrüße die Freilassung der drei Beschuldigten Axel H., Florian L.  und Olli R. Mit dieser überfälligen BGH-Entscheidung wurde dem inflationären  Gebrauch der Terrorismuskeule durch die Bundesanwaltschaft eine Schranke  vorgesetzt.

Einmal mehr hat sich der Terrorparagraph 129a als reines Ermittlungs-  und politisches Einschüchterungsinstrument entpuppt, dessen Anwendung  einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand hielt. Die Paragraphen 129,  129a und b gehören endlich abgeschafft und nicht ausgeweitet.

Vier Monate lang wurden Axel H., Florian L. und Olli R. einzig aufgrund  des Terrorismusparagraphen 129a inhaftiert. Sie wurden von ihren  Familien und Freunden getrennt, konnten sich nicht um pflegebedürftige  Angehörige kümmern, wurden aus ihrem Berufsleben gerissen, einer von  ihnen hat seine Arbeitsstelle aufgrund der Haft verloren. Für die  aufgrund der Untersuchungshaft erlittenen Schäden müssen sie entschädigt  werden.

Mit dem §129a wurde die Überwachung und nur ausgesetzte Inhaftierung des  Berliner Sozialwissenschaftlers Andrej H. sowie die Überwachung weiterer  Wissenschaftler und politischer Aktivisten gerechtfertigt. Diese  Bespitzelung von engagierten Linken muss sofort beendet werden.