BGH muss inflationären Gebrauch der Terrorismuskeule stoppen

Im Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder „militanten gruppe (mg)“ soll vom Bundesgerichtshof nach dem 18.Oktober eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob diese Gruppierung überhaupt als terroristische Vereinigung gewertet werden kann. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Axel H., Florian L. und Oliver R. befinden sich seit dem 31. Juli als Untersuchungsgefangene in Berlin-Moabit, weil sie versucht haben, Bundeswehrlastwagen anzuzünden.

Da bei keinem der Beschuldigten Fluchtgefahr besteht, wird die Haft von Axel H., Florian L. und Oliver R. allein mit dem Vorwurf der angeblichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ermöglicht. Dies setzt laut Strafgesetzbuch voraus, dass die der„militanten gruppe“ zur Last gelegten Anschläge geeignet waren, den Staat erheblich zu schädigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Staates zu beseitigen oder zu beeinträchtigen.

Dies ist bei den der „militanten Gruppe“ zugeordneten Aktionen nicht der Fall. Versuchte Brandstiftung ist strafbar, aber kein Terrorismus.

Ich hoffe, dass der Bundesgerichtshof in seiner nun zu erwartenden Grundsatzentscheidung vom inflationären Gebrauch der Terrorismuskeule absieht. Axel H., Florian L. und Oliver R müssen endlich freikommen und das §129a-Verfahren gegen die mutmaßlichen Mitglieder der „militanten gruppe“ eingestellt werden.