Im Kreis. Von der Logik von 129a-Verfahren

Von der Logik von 129a-Verfahren - statt Straftaten aufzudecken, werden Verdächtige geschaffen. Von Andrej Holm

Am vergangenen Freitag ist zum zweiten Mal ein Rechner von mir kollabiert. Ich bin kein Computerexperte, aber die Fachmenschen sprechen von einem Hardwarefehler. Das wäre an sich nicht weiter tragisch oder bemerkenswert, die Daten waren ordentlich gesichert, und auch technische Geräte geben ja ab und an ihren Geist auf. So ein Computer kann schon mal kaputt gehen. Doch an Zufälle glaube ich in den letzten Wochen nur noch selten - beide Rechner waren mit Asservatennummern versehen und wurden Ende Juli bei meiner Festnahme im Rahmen von Antiterrorermittlungen beschlagnahmt.

Mit dem Hämmern eines polizeilichen Überfallkommandos an meiner Tür trat die Realität bisher abstrakter Überwachungsphantasien in mein Leben. Festgenommen, per Hubschrauber zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe verbracht und dem Ermittlungsrichter vorgestellt, verwandelte ich mich nicht nur in die Buchnummer 2354/07, sondern auch in den Fall Andrej H.. Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass die Bundesanwaltschaft seit über einem Jahr gegen mich und drei Freunde ermittelt - wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Verdachtsmomente sind aus der Tagespresse bekannt.

Als im Sommer diesen Jahres drei Personen festgenommen werden, die versucht haben sollen, mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden, ist für die Staatsanwältin der Fall klar: Weil einer von ihnen sich zwei mal mit einem der Ursprungsbeschuldigten unter angeblich konspirativen Bedingungen getroffen haben soll, handelt es sich nicht um einfache Brandstifter, sondern um Terroristen. Auch gegen die vier intellektuellen Rädelsführer scheint der versuchte Brandanschlag die Vorwürfe zu erhärten. Wenn auch die Bundesrichter des 3. Strafsenats diesen gedanklichen Kurzschluss mittlerweile zurückgewiesen und meinen Haftbefehl zunächst wieder aufgehoben haben, lohnt sich ein genauerer Blick in die Logik solcher Ermittlungen.

Zu Beginn der Ermittlungen - so suggerieren es jedenfalls die bisher ausgehändigten Akten der Bundesanwaltschaft - steht eine Internetrecherche. Die Beamten suchen linguistische Übereinstimmungen zu den Erklärungen der "militanten gruppe" und finden mehr oder minder übliche Begriffe, die sich zu Tausenden in kritischen wissenschaftlichen und journalistischen Texten finden wie "Gentrification", "Prekarisierung", "Bezugsrahmen". Für einen Anfangsverdacht, um das Verfahren einzuleiten, reicht dies aus. Das Publizieren und Veröffentlichen selbst wird so zum ersten Anhaltspunkt von Ermittlungen. Ganze Berufstände wie Journalisten, Wissenschaftler und Politiker geraten allein durch ihre Tätigkeit ins Raster. Ihre Präsenz in öffentlich zugänglichen und vor allem netzgebundenen Medien ermöglicht eine zunächst tat- und verdachtsunabhängige Ermittlung. Rechtsexperten bezeichnen dies als eine Vorverlagerung der Strafverfolgung und den Übergang zu einem präventiven Sicherheitsstaat. Der Verdacht - sonst der Ausgangspunkt von polizeilicher Nachforschungen - wird zum Ergebnis der Ermittlungsarbeit. Statt Straftaten aufzuklären, werden Verdächtige erschaffen.

In die selbe Richtung weist ein Personenraster für mögliche "mg"-Mitglieder, das das Bundeskriminalamt (BKA) angelegt hat. Ins Profil passen alle, die folgende Kriterien erfüllen: enge soziale Bindungen innerhalb der Gruppe, außergewöhnliches politisches und historisches Wissen, die Fähigkeit, wissenschaftlich und analytisch zu arbeiten und komplexe Texte zu verfassen, Zugriffsmöglichkeit auf umfangreiche politische und historische Literatur und umfangreiche Tagespresse (FAZ bis Jungle World). Darüber hinaus sollten "keine polizeilichen Erkenntnisse" vorliegen und die verdächtigte Person weder als "klassischer Autonomer" noch als "klassischer Antiimp" einzuordnen sein.

Auch wenn diese Kriterien vermutlich auf viele Menschen und vermutlich die Mehrzahl der Leserinnen und Leser dieser Zeitung zutreffen, wurden mit ihnen die umfangreichen Ermittlungsarbeiten gerechtfertigt. Gebildet, unauffällig und irgendwie links - fertig ist ein Terrorvorwurf.

Ein weiteres zentrales Verdachtsmoment bei 129a-Ermittlungen sind Kontakte von Beschuldigten untereinander und zu anderen. Da werden Emailadressen überwacht und Telefone abgehört, um Kommunikationspartner auszumachen und soziale Netze zu identifizieren. Adressen von Beschuldigten in Adressbüchern, regelmäßige Verabredungen untereinander und gemeinsame Veröffentlichungen werden zu Indizien für "Kontakte und Bezüge zu linksextremistischen Szenen" verdichtet. Dass persönliche Kontakte innerhalb von Freundeskreisen nicht wirklich außergewöhnlich sind, scheint in der Logik von "Kontaktpersonen" und "Einbindung in Politszenen" eine zu vernachlässigende Nebensache zu sein. Stattdessen werden sie als "vielfältige Kontakte zwischen den Beschuldigten" dargestellt und so wiederum in Ermittlungsergebnisse verwandelt. Was zunächst wie Beschäftigungstherapie anmutet, hat System. In den insgesamt vier laufenden 129a-Verfahren gegen "linke Aktivisten" werden Ermittlungen gegen 40 Beschuldigte geführt. Die Liste der Kontaktpersonen umfasst mit etwa 2.000 Namen einen weit größeren Personenkreis. Nur ein Bruchteil der Untersuchungen führt tatsächlich zur Anklage und Eröffnung eines Strafverfahrens. Ein Großteil der Beschuldigten in 129a-Verfahren wird nicht einmal über die Ermittlungen informiert.

Als terroristisch gelten laut Gesetz eigentlich Taten, die dazu bestimmt sind, "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen". Obwohl diese Wirkung bei den Brandanschlägen im Juli gegen Bundeswehrfahrzeuge in Frage gestellt wurde, ermittelten BKA und Bundesanwaltschaft weiter mit den Instrumenten des 129a. Die unmittelbare Strafaufklärung scheint im Zuge solcher Verfahren nur noch Anlass und nicht das Ziel der Ermittlungen zu sein.

Ein drittes Argument in den Ermittlungsakten ist das angeblich konspirative Verhalten der Beschuldigten. Als Konspiration gilt, so scheint es, alles, was sich der Überwachung und Observationen zu entziehen versucht. So gilt als konspirativ, wenn bei Verabredungen am Telefon nicht detailliert über den Ort, die Zeit und das Thema eines Treffens gesprochen wird. Für die Überwachungsbeamten, die in den Telefonleitungen hängen, ist das schon sehr verdächtig. "Wir treffen uns morgen, wie immer, im Cafe?" - klingt wie eine Vereinbarung von Straftaten. Hoch konspirativ ist es dann, wenn zu einem Treffen, einem Spaziergang oder einer Veranstaltung das Mobiltelefon ausgeschaltet wird oder zu Hause liegen bleibt. Denn dies entspricht - so die Bundesanwaltschaft - "den typischen Gepflogenheiten der linksextremen Szene zum Zweck der Konspiration". Aus der Perspektive der Ermittlungsbehörden kann dies kaum anders als mit der Verabredung zu Straftaten erklärt werden.

Noch verdächtiger wird es, wenn sich die Überwachten durch eine schlampig durchgeführte Observation verunsichert fühlen und sich womöglich mehrmals nach den Verfolgern umsehen. Hoch konspirativ ist das - denn wer sich nicht verfolgen lassen will, der muss doch etwas zu verbergen haben. Alle, die darüber hinaus versuchen, im Zeitalter von Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen, ihre Persönlichkeitsrechte im Internet zu wahren - etwa durch anonyme Email Accounts - handeln dann außergewöhnlich hoch konspirativ. Den linguistischen Steigerungsmöglichkeiten angeblich konspirativen Verhaltens sind offenbar keine Grenzen gesetzt und das Einrichten eines anonymen Email Kontos oder der Besuch eines Internetcafés wird fast schon zum Straftatbestand. In meinem Fall mussten die Richter des 3. Strafsenats beim Bundesgerichtshof mittlerweile einräumen, dass die Nutzung von anonymen Email Adressen und der aktive Schutz von Persönlichkeitsrechten eine "mitgliedschaftliche Einbindung ... (in eine terroristische Vereinigung) ... nicht hinreichend belegt". Ob neue Ermittlungen nicht auf die selbe Weise begründet werden, bleibt offen.

Schon jetzt reagieren viele auf die Ausweitung der Überwachungs- und Kontrollinstrumente, indem sie versuchen, sich auf mehr oder minder geeignete Weise zu schützen. So ist selbst aus der Sicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die effektivste Schutzmaßnahme gegen den Missbrauch von Mobiltelefonen "ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt, die Detektion jedweder Mobilfunkaktivität im Raum ... sowie das Deaktivieren sämtlicher drahtloser Schnittstellen von Mobilfunkgeräten." In den bekannt gewordenen 129a-Verfahren sind es jedoch gerade solche Versuche, die das Misstrauen der Sicherheitsbehörden wecken. Die Wahrung von Anonymität und Persönlichkeitsrechten gerät unter Generalverdacht. Die Freiheit selbst wird kriminalisiert.

Doch die bekannt gewordenen Überwachungsexzesse der verschiedenen 129a-Verfahren haben auch dazu beigetragen, dass über diese Einschränkungen der Freiheit debattiert wird. Es ist an uns, sie zurückzuerobern. Die Unterstützung in meinem Fall wurde von der Wissenschaft, politischen Stiftungen und sozialen Basisbewegungen, getragen ging weit über die üblichen Kreise von Antirepressionskampagnen und katapultierten die sonst klandestinen Ermittlungspraktiken in die Wahrnehmung einer breiten Öffentlichkeit. Sie stehen auf dem Prüfstand.

Die beiden kaputt gegangen Computer mit den Asservatennummern des BKA bieten zu guter Letzt eine willkommene Gelegenheit, meine Computersicherheit auf den neuesten Stand zu bringen. Irgendeinen Nutzen müssen diese Verfahren ja schließlich haben.

 


Andrej Holm, Sozialwissenschaftler und Lehrbeauftragter an der Humboldtuniversität Berlin mit den Forschungsschwerpunkten Stadterneuerung und Gentrification, wurde am 31. Juli 2007 wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftet. Am 22. August wurde die Haft ausgesetzt, am 24. Oktober der Haftbefehl aufgehoben.

Zuletzt erschien vom Autor Revolution als Prozess. Selbstorganisierung und Partizipation in Venezuela, VSA-Verlag 2007