Richter rügen Bundesanwaltschaft
In einem der größten Terrorermittlungsverfahren der vergangenen Jahre hat der Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft vehement kritisiert. Die Ermittler hatten drei Berliner fast fünf Jahre lang wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der linksautonomen "militanten gruppe" überwacht. Dabei waren mehrere zehntausend Telefongespräche und E-Mails erfasst und die Verdächtigen immer wieder observiert worden. In einem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird diese Überwachung nun als rechtswidrig eingestuft - und gerügt, die Bundesanwaltschaft habe Ermittlungsergebnisse lückenhaft dargestellt. Die Überwachung basierte auf einem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, das den drei Männern unterstellte, die Untergrundgruppe gegründet zu haben. Schon der Geheimdienstbericht sei "nicht ausreichend mit Tatsachen belegt", monieren die Richter. Außerdem habe die Bundesanwaltschaft dem Ermittlungsrichter in der Antragsschrift zur Überwachung ein entlastendes linguistisches Gutachten des Bundeskriminalamts vorenthalten. Der Bundesgerichtshof hat damit wiederholt die Bundesanwaltschaft bei Ermittlungen gegen die autonome Szene zurückgepfiffen und ihr vorgeworfen, unzulässig hart vorzugehen.