BGH rügt Deutschlands Terrorfahnder

Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextremisten

Der Bundesgerichtshof hat das Vorgehen von Deutschlands Terrorfahnder massiv kritisiert: Das höchste deutsche Gericht erklärte eine jahrelange umfassende Observierung vermeintlicher linksextremistischer Terroristen für rechtswidrig.

In dem gerügten Verfahren hatten Ermittler von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft drei Berliner rund sieben Jahre lang wegen einer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der sogenannten militanten gruppe (mg) überwacht.
"Kein ausreichender Tatverdacht"

In einem nun veröffentlichten Beschluss des BGH vom 11. März 2010 heißt es, es habe "zu keinem Zeitpunkt ein ausreichender Tatverdacht" bestanden. Die verdeckten Ermittlungen, für die es von Beginn an keine ausreichende Grundlage gegeben habe, werden massiv kritisiert. Bereits bei der ersten Anordnung der Maßnahmen habe kein ausreichender Tatverdacht vorgelegen.

Annahmen des Verfassungsschutzes, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft auf Anregung des BKA hin den Überwachungsbeschluss beantragt habe, seien nicht ausreichend mit Tatsachen belegt gewesen. Den Angaben der Verfassungsschützer zu den Beschuldigten lasse sich "nichts entnehmen, was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren politische Orientierung hinausgeht".

Schon 2002 hätten Auswertungen der Überwachungsmaßnahmen ergeben, dass diese keine wesentlichen Erkenntnisse zu Straftaten gebracht hätten, so die Kritik des BGH. Die Ermittlungen hätten teilweise sogar die Beschuldigten entlastet, was auch Auffassung des Generalbundesanwalts und des BKA gewesen sei.
Ermittlungen von 2001 bis 2008

Einer der drei Observierten hatte die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der verdeckten Ermittlung beantragt, nachdem der Generalbundesanwalt 2008 das Verfahren gegen die drei eingestellt und sie über die verdeckten Ermittlungen informiert hatte.

Die "militante gruppe" hatte im Juni 2001 im Zusammenhang mit der Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter Drohschreiben verschickt und sich kurz darauf zu einem Brandanschlag auf ein Auto einer Berliner Daimler-Benz-Niederlassung bekannt. Daraufhin begann am 16. Juli 2001 ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen drei Mitglieder der linksautonomen Szene wegen des Verdachts, die terroristische Vereinigung "militante Gruppe" gegründet zu haben.

Tags: mg-verfahren