Antimilitaristen verurteilt

»mg«-Prozeß endet mit mehrjährigen Haftstrafen. Verteidiger kündigen Revision an

Von Sebastian Thalheim

Staatsanwalt Weingarten konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Sichtlich zufrieden nahm er zur Kenntnis, daß das Urteil des Staatsschutzsenats zum »mg«-Prozeß seinen Forderungen entsprach. Danach wurden der 37jährige Oliver R. und der 48jährige Axel H. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, der 37jährige Florian L. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. An der Mitgliedschaft in der »klandestinen, linksextremen« ›militanten Gruppe‹« und an der Mittäterschaft der drei Angeklagten bei einem Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge habe er »keine Zweifel«, erklärte Richter Josef Hoch.

Die drei Männer sollen im Juli 2007 mit Brandsätzen der Marke »Nobelkarossentod« versucht haben, auf dem Gelände der Firma MAN in Brandenburg/Havel drei Bundeswehr-LKW anzuzünden. Als Beweise diente dem Staatsschutzsenat die Observation und Festnahme der drei Angeklagten durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in der Nähe des Tatortes, DNA-Spuren auf den Brandsätzen sowie die Spurenreste der Brandsätze im Fahrzeug der Angeklagten. Daß es sich bei dem Tatfahrzeug um ein Mietauto handelte, das unmittelbar vor dem Anschlag gemietet wurde, zeuge von der zielgerichteten Planung des Anschlages, so Hoch. Die Beweislage bezeichnete der Richter als »eindeutig«.

Für die Mitgliedschaft in der vom Gericht als kriminelle Vereinigung eingestuften »mg« sprächen bei Axel H. sichergestellte Fotos, auf denen frühere Anschlagsziele der Gruppe festgehalten waren, und ein »Minihandbuch für Militante« mit Fingerabdrücken von Oliver R. Die fast zweijährige »Schockstarre« der zwischen 2001 und 2007 sehr aktiven mg – ihr werden 25 Anschläge auf staatliche Einrichtungen und Privatfirmen zugeschrieben –deutete Hoch als Indiz dafür, daß es sich bei den Angeklagten um zentrale Figuren der Gruppe handle.

Als mildernde Umstände ließ der Richter gelten, daß es sich bei dem geplanten Anschlag um einen gescheiterten Versuch gehandelt habe, bei dem Menschenleben nicht gefährdet werden sollten. Außerdem hielt Hoch den Angeklagten zugute, daß sie keine Vorstrafen hatten. Entscheidend für die Verhängung der mehrjährigen Haftstrafen seien aber die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und die hohen Sachschäden, die bei dem Anschlag hätten entstehen können.

Die Verteidigung beklagte offensichtliche Lücken im Verfahren. Die äußerlichen Rahmenbedingungen mit massiver Polizeipräsenz in und um das Gericht bezeichnete Anwalt Olaf Franke als »unfair«. Die Angeklagten werden innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. Bis dahin bleiben sie von der Haft verschont. Die Urteilsverkündung wurde von Protest­aktionen linker Gruppen vor dem Gerichtsgebäude begleitet.

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