Offenbar wichtigster Zeuge erscheint nicht vor Gericht

Berlin (LiZ). Im Berliner Prozess gegen drei der Mitgliedschaft bei der "Militanten Gruppe" (MG) Verdächtigte, soll am Mittwoch der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans Elmar Remberg, als Zeuge vernommen werden. Remberg soll unter anderem über einen Spitzel seiner Behörde befragt werden. Der V-Mann behauptet, die drei Angeklagten seien Mitglieder der "Militanten Gruppe". Dieser zentrale Punkt der Anklage habe bisher mit keinerlei Beweisen belegt werden können, kritisiert das Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren.

"In den §129-Verfahren gab es wiederholt nachweislich falsche Informationen des Verfassungsschutzes", so das Bündnis. "Aufgrund solcher Informationen wurden im Jahr 2001 erste Ermittlungen in Sachen Militante Gruppe eingeleitet. Mehreren Berlinern wurde von Verfassungsschutz die Mitgliedschaft in dieser Gruppe unterstellt. Das erste Verfahren ist nach sieben Jahren ergebnislosen Ermittlungen eingestellt worden. Die Ermittlungsakten zeigen, dass man den Geheimdiensten keinen Glauben schenken darf", erklärte Artur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129-Verfahren.

Die Rolle des Verfassungsschutzes, seine nicht-transparenten Ermittlungsmethoden und die enge Zusammenarbeit mit dem BKA seien wiederholt von den Verteidigern kritisiert worden. Der Spitzel des Verfassungsschutzes sei selbst nicht als Zeuge geladen. "Es ist zweifelhaft, ob der Spitzel tatsächlich existiert, ob er seine Informationen nur vom Hörensagen kennt oder ob er überhaupt die Wahrheit sagt", urteilt Schüler.

Das Verfahren gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. begann im September 2008. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Der Prozess geht mit der anstehenden Zeugenvernehmung in die zweite Runde. Der Komplex "Brandanschläge auf Bundeswehr-LKW in Brandenburg" ist abgeschlossen. Nun dreht sich die Beweisaufnahme um den Anklagepunkt "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB). Der §129 StGB wird seit Jahrzehten von Demokraten und Bürgerrechtlern als politisches Sonderstrafrecht abgelehnt.

Weitere Informationen: http://einstellung.so36.net

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