Solidaritätserklärung für Antimilitaristen

Zahlreiche Politiker, Schriftsteller und Wissenschaftler sowie politische Initiativen haben kurz vor Prozeßbeginn in einer gemeinsamen Erklärung ihre Solidarität mit den drei Angeklagten bekundet, gegen die ab dem heutigen Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht verhandelt wird. Ihnen wird ein Brandanschlag auf Bundeswehr-LKW in Brandenburg/Havel vorgeworfen und die Mitgliedschaft in der »mg« (militante gruppe):

Ende September 2008 soll vor dem Berliner Kammergericht der Prozeß gegen die drei Berliner Oliver, Florian und Axel beginnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen versuchte Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und die Mitgliedschaft in der »militanten gruppe (mg)« vor. Die drei Angeklagten waren am 31. Juli vergangenen Jahres festgenommen worden, nachdem sie versucht haben sollen, Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu setzen. Ohne Indizien für die Tatbeteiligungen an Brandanschlägen der »militanten gruppe« vorzulegen, hat die Bundesanwaltschaft Anklage nach Paragraph 129 erhoben. Mit dem Konstrukt einer »kriminellen Vereinigung« drohen den Antimilitaristen mehrjährige Haftstrafen. Wir fordern die sofortige Einstellung der 129(a)-Ermittlungen und die Abschaffung diesesGesinnungsparagraphen.

Die Ermittlungen in dem 129(a)-Verfahren richten sich gegen insgesamt sieben Verdächtigte und wurden zunächst nach dem Antiterrorparagraphen 129a aufgenommen. Die damit ermöglichten Überwachungskompetenzen sind trotz dürftiger Verdachtslage für eine umfassende Ausforschung und Kriminalisierung zahlreicher politischer Aktivisten benutzt worden. Mit abenteuerlichen Verdachtskonstrukten wurden langfristige Überwachungsmaßnahmen, Hausdurchsuchungen und Haftbefehle gerechtfertigt. Im Laufe des Verfahrens wurden die Verteidigungsrechte der Beschuldigten eingeschränkt und eine Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit Geheimdiensten bekannt. In zwei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zurückgewiesen bzw. eingeschränkt. Die nun vorgelegte Anklageschrift gegen Oliver, Florian und Axel jedoch greift unbeeindruckt auf die bisherigen Konstrukte zurück und baut auf vagen Indizien und den Aussagen eines Geheimdienstspitzels auf. Diese Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und den Ermittlungsbereichen verstößt gegen das grundgesetzlich verankerte Trennungsgebot. Wir fordern die Auflösung der Geheimdienste sowie die Offenlegung der bisherigen Ermittlungen gegen die drei Antimilitaristen.

Angesichts der internationalen Kriegs­einsätze der Bundeswehr sehen viele die Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen als konkrete Abrüstungsinitiative. In anderen europäischen Ländern wurden Aktivisten, die ähnlich wie Axel, Oliver und Florian für die Sabotage von Kriegsmaterial angeklagt wurden, von Gerichten freigesprochen oder zu nur geringen Strafen wegen Sachbeschädigung verurteilt. In Irland wurden Kriegsgegner, die einen F-16-Bomber zerstört hatten, sogar mit der Begründung freigesprochen, ihre Aktionen hätten dazu beigetragen, Schlimmeres – nämlich Kriegshandlungen – zu verhindern. Wir unterstützen die Forderung nach Freispruch der drei Antimilitaristen.

Unterstützerunterschriften und weitere Informationen: http://einstellung.so36.net

Tags: prozess | solidarität