Anklage erhoben

Karlsruhe/Berlin (ddp) - Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung "militante gruppe" (mg) erhoben. Den drei Männern aus Berlin werde Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mit. Die beiden 36 Jahre alten Beschuldigten Florian L. und Oliver R. sowie der 46-jährige Axel H. sollen am 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht haben, drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen.

Sie waren in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen worden, nachdem sie mehrere Brandsätze unter den Fahrzeugen auf dem Gelände der Firma MAN abgelegt und gezündet hatten. Die Brandsätze konnten von Polizeibeamten noch so rechtzeitig entfernt werden, dass das Feuer nicht auf die Lkw übergriff. In der Anklage wird ihnen auch versuchte Brandstiftung und versuchte Zerstörung "wichtiger Arbeitsmittel" zur Last gelegt. Die Anklage gegen die drei Deutschen wurde bereits am 21. Juni 2008 beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts eingereicht.

Kritik kam von einem Verteidiger der Beschuldigten. Die Anklage sei "extrem schwach begründet und an den Haaren herbeigezogen", sagte Rechtsanwalt Thomas Herzog. Er betonte, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes und der Polizei ein zentrales Thema sein werde. Der Erste Strafsenat des Berliner Kammergerichts muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Prozessbeginn soll Herbst 2008 sein.

Im Fall der drei Beschuldigten hatte im August 2007 der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) Haftbefehl erlassen. Der Staatsschutzsenat des BGH setzte die Haftbefehle dann aber auf die Beschwerden der Beschuldigten im November 2007 außer Vollzug. Der Senat entschied, dass die "mg" eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung sei. Zwar seien die Anschläge der "militanten gruppe" dazu bestimmt, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen der Bundesrepublik erheblich zu beeinträchtigen. Die der Gruppierung zugeschriebenen Taten könnten aber den Staat nicht erheblich schädigen.

Wegen der besonderen Bedeutung des Falles sei aber die Bundesanwaltschaft zu Recht für die Strafverfolgung zuständig, betonte der BGH damals. Laut Bundesanwaltschaft hat sich die "militante gruppe" bis Mai 2007 zu insgesamt 25 Brandanschlägen im Raum Berlin bekannt, die sich meist gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Stellen richteten. Ziel der im Juni 2001 erstmals aufgetretenen Gruppierung sei es, "durch fortgesetzte militante Aktionen eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu etablieren". Ihr ideologisches Konzept schließe "den bewaffneten Kampf nicht aus, wenn auch die Zeit für personenbezogene Anschläge noch nicht gekommen sei".

Die Ermittlungen gegen den ursprünglich ebenfalls festgenommenen 37-jährigen Berliner Soziologen Andrej H. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in der "mg" dauern den Angaben zufolge an. Gegen ihn war zunächst Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in der mg erlassen worden. Im Oktober 2007 hob dann aber der Staatsschutzsenat des BGH den Haftbefehl auf, weil gegen Andrej H. zwar ein Anfangsverdacht der mg-Mitgliedschaft bestehe, nicht aber der erforderliche dringende Tatverdacht.

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