Mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe angeklagt

Drei Männer waren beim Anzünden von Bundeswehrautos gestellt worden

Karlsruhe (AP) Ein Jahr nach einem Anschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in Brandenburg/Havel hat die Bundesanwaltschaft drei mutmaßliche Mitglieder der Militanten Gruppe wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Brandstiftung angeklagt. Den Männern zwischen 36 und 46 Jahren wird vorgeworfen, am 31. Juli 2007 versucht zu haben, drei Bundeswehr-Lkw in Brand zu setzen. Dabei wurden sie auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Polizisten konnten die Brandsätze rechtzeitig entfernen, so dass es zu keinem Übergreifen des Feuers auf die Fahrzeuge selbst kam.

Erhoben wurde die Anklage vor dem Kammergericht Berlin, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Militante Gruppe hatte sich zwischen 2001 und 2007 zu insgesamt 25 Brandanschlägen im Raum Berlin bekannt, die sich zumeist gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Stellen richteten. Erklärtes Ziel ist es, mit militanten Aktionen eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu etablieren. Der Polizei war es über Jahre nicht gelungen, die Täter zu ermitteln.

Ursprünglich waren die drei Beschuldigten - die 36 Jahre alten Florian L. und Oliver R. sowie der 46-jährige Axel H. - nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verfolgt und in Untersuchungshaft genommen worden. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch Ende November vergangenen Jahres, dass die Gruppierung als kriminelle, nicht aber als terroristische Vereinigung einzustufen sei. Die Haftbefehle wurden daraufhin gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.

Auch gegen den 37-jährigen Berliner Soziologen Andrej H. erging zunächst Haftbefehl, der aber im Oktober 2007 mangels dringenden Tatverdachts vom BGH aufgehoben wurde. Die Ermittlungen gegen ihn dauern nach Angaben der Bundesanwaltschaft noch an.

Das linke «Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren» forderte in Berlin einen Freispruch für die Beschuldigten: Die Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen sei eine konkrete Abrüstungsinitiative und diene dazu, Kriegshandlungen zu verhindern.

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