Im Verfahren gegen die »militante gruppe« kann der Verfassungsschutz keine neuen Erkenntnisse präsentieren. Geheimdienstzeuge macht widersprüchliche Aussagen
Seit September 2008 findet vor dem Berliner Kammergericht ein Prozeß gegen drei Berliner statt, denen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Paragraph 129 Strafgesetzbuch) vorgeworfen wird.
Die Ankläger im mg-Prozess erleiden einen Rückschlag. Im Prozess wird immer offenkundiger, dass die Sicherheitsbehörden so gut wie nichts über die Struktur der Gruppe wissen.
Telefoninterview mit RA Alexander Hoffmann, Verteidiger beim militante gruppe Verfahren. Thema: Stellungnahmen zu den Debattenbeiträgen des BKA in der Interim.
Im Berliner »MG-Prozess« kam heraus, dass das BKA selbst Debattenbeiträge für die Autonomenzeitung Interim verfasst hat. Eine Stellungnahme der Bundesanwaltschaft wird für den nächsten Prozesstag erwartet.
Die AnwältInnen im sog. MG-Verfahren verlangen seit Beginn des Prozesses am 25.09.08, alle Akten zu bekommen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Militante Gruppe stehen, zu bekommen.