Bericht vom 49. Prozesstag (08.07.2009)
Zu Beginn der Verhandlung erklärt der Vorsitzende Richter Hoch, dass der geladene Zeuge, ein ehemaliger Arbeitgeber eines Angeklagten, plötzlich erkrankt ist und deshalb nicht vernommen werden könne. Somit gibt es gleich die Gelegenheit, Beweisanträge zu stellen.
Die Verteidigung stellt vier Beweisanträge.
Bei dem ersten handelt es sich um die erneute Ladung des Zeugen KHK Klenke, vom BKA, der belegen soll, dass er die Plastikflaschen, von welchen später DNA-Abriebe genommen wurden, geöffnet hatte, um den Inhalt zu entleeren.
Der Zweite beantragt die Ladung einer weiteren Zeugin vom BKA, einer Mitarbeiterin bei KT31 mit dem Kürzel HR, welche selbst die DNA-Untersuchung an den Flaschen durchgeführt hatte.
Der dritte Beweisantrag der Verteidigung beantragt ein Gutachten einer bzw. eines Sachverständigen für grafische Gestaltung/Design einzuholen. Es geht hierbei darum, zu beweisen, dass die Texte von der mg, kein einheitliches Layout haben und somit eine Autorenidentität nicht gegeben ist, was die These stützt, dass die mg nicht eine Gruppe, sondern aus mehreren Gruppen besteht.
Darauf zielt auch der vierte Beweisantrag, der den Antrag beinhaltet, ein Gutachten einer bzw. eines Sachverständigen für Sprachwissenschaften einzuholen.
Die BAW stellt keinen Beweisantrag, regte aber an, ca. 14 weitere Texte der mg im Selbstleseverfahren in den Prozess einzuführen.
Im Anschluss wurde noch ein schriftliches Interview mit der mg aus der radikal 158, Sommer 2005, ca. eineinhalb Stunden lang verlesen, mit einer Pause von ca. einer halben Stunde.
Der Verhandlungstag endete danach um 11:22 Uhr. Der nächste Prozesstermin ist am Mittwoch, 15.07.2009, 09:00 Uhr.