Bericht vom 41. Prozesstag (14.05.2009)

Der heutige Prozesstag bestand nur aus der Fortsetzung der Zeugenvernehmung von KHK Stefan Nolte, 39 Jahre, BKA, einem der Mitverfasser der BKA-Texte zur Militanzdebatte (Interim 611 und 639). Nächste Woche kommt dann der zweite Autor.

Telegraphartikel
Zu Beginn und auch zwischendurch immer mal wieder, ging es um den schon bekannten Telegraphartikel von 1998 auf den KHK Stefan Nolte nach heutigen Angaben zufällig gestoßen sein will. Er liest regelmäßig linke Publikationen und wertet diese aus, da nach seiner Auffassung dass BKA nicht nur bei konkreten Ermittlungen tätig wird, sondern auch eine allgemeine Recherche in der linken Szene durchführt. Das dies doch eigentlich die Aufgabe des Verfassungsschutzes sei und solch eine präventive Ermittlung gar nicht im Rahmen der Tätigkeiten des BKAes liegen sollte, fand der Zeuge nicht. Nachdem Stefan Nolte nun also im Jahre 2006 den Artikel aus dem Telegraph von 1998 gefunden hatte, analysierte er ihn und stellte dabei fest, dass teilweise die gleichen Wörter verwendet wurden, wie in Texten von der mg. Dies begründete für ihn den Anfangsverdacht gegen einen Beschuldigten zur Mitgliedschaft in der mg. Die angeblich daraufhin eingeleiteten Ermittlungsmaßnahmen führten letztendlich zu dem heutigen Prozesstag (siehe zu diesem Thema auch den noch nicht behandelten Beweisantrag der Verteidigung vom 04.03.2009).
Neben der Frage, welche Wörter in diesem Text benutzt wurden, ging es nun um den Inhalt des Textes, der eine pro-UCK-Position bezog. Ausgehend davon, dass dem Autor, der also eine pro-UCK-Position bezog und den Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches die Mitgliedschaft eines Angeklagten in dem GIB(GegenInformationsBüro) behauptet, welches eine klare anti-UCK-Position bezieht, da sie z.B. auf ihrer Homepage einen Text veröffentlicht haben, der die finanzielle und weitere Unterstützung der UCK durch den CIA und andere Dienste thematisiert, wurde an den Zeugen die Frage gestellt, wie dies denn mit einer Mitgliedschaft beider Personen in einer homogenen Gruppe vereinbar wäre. Der Zeuge musste einräumen, dass dies doch eher unwahrscheinlich sei.

Vermerk
Dem Zeugen Nolte wurde ein Vermerk zur Beurteilung der Militanzdebatte, der von ihm verfasst wurde, vorgehalten, in dem er erwähnte, dass es Beiträge gab, die von Einzelpersonen mit phantasievollen Namen verfasst wurden. Darin werden namentlich als Beispiele drei Texte genannt, unter anderem der von ihm und KHK Kröger verfasste Beitrag (BKA-Text aus der Interim 611 vom 10.02.2005). Bei der Befragung dazu sagte er aus, dass er nicht ausschließen könne, dass Personen und Behörden die Akten lesen und mit ihnen arbeiten, welche keine Informationen über die eigentliche Urheberschaft dieses Textes besitzen.

Textdatenbank
Auch in der Textdatenbank des BKA könnten sich Texte befinden, die von anderen Behörden oder Dienststellen verfasst wurden. Ebenfalls kann er nicht ausschließen, dass der von ihm mitverfasste Text darin als authentischer Teil der Militanzdebatte enthalten ist.

mg-Texte
Die Verteidigung wollte von dem Zeugen, der BKA-Fachkraft für Texte (so vorhergehende BKA-Zeugen), genau wissen, wo die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den mg-Texten liegen und auf welche Art und Weise er diese untersucht habe. Der Zeuge sagte aus, dass es deutlich mehr als ein bis zwei schreibende Personen gegeben haben müsse, das es verschiedene Textstile gab und einige der Texte in der alten Rechtschreibung und andere in der neuen geschrieben wurden. Ein einheitliches Layout wurde für ihn deutlich an der Platzierung des Datums und der Art der Verwendung des Sterns in einem schwarzen Balken.
An vieles konnte der Zeuge sich angeblich nicht genau erinnern, so z.B. ob es Unterschiede in der geschlechterspezifischen Schreibweise gegeben habe.
Die Anwälte hielten dem Zeugen vor, dass es beispielsweise bei zwei Anschlägen, welche beide auf Daimler-Chrysler Niederlassungen erfolgten, sehr unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in der Anschlagsbegründung gegeben habe. So wurde einmal die Verwicklung der Firma DaimlerChrysler mit der Ausbeutung von Zwangsarbeitern und der Entschädigungsfrage und ein anderes mal die Rüstungspolitik des US-Imperialismus thematisiert.
Da Jochen Weingarten, der Staatsanwalt, sich über schlafende Praktikanten echauffierte, und die Verteidigung diese sinnlose Unterbrechung ihrer Befragung nicht gut fand, ordnete der Vorsitzende Richter Hoch eine fünfminütige Pause an.
Nach der Pause machte die Verteidigung in der weiteren Befragung deutlich, dass sich in verschiedenen Anschlagserklärungen sehr selten aufeinander bezogen wurde. So z.B. bei zwei Anschlägen zum Themenkomplex "Oury Jalloh" (dieser wurde 2005 Opfer eines rassistisch motivierten Verbrechens durch Polizeibeamte).

Mini-Handbuch
Das Mini-Handbuch für Militante wurde erst zwei bis drei Wochen nach der Hausdurchsuchung bei einem Angeklagten in den Asservaten gesichtet. Der Kollege des Zeugen, Schäfer, hat ihm das Mini-Handbuch zuerst gezeigt. Er hat selbst allerdings offensichtlich nur eine Kopie des gefundenen Textes zu Gesicht bekommen. Indizien dafür sind sichtbare kopierte Löcher zum abheften und Spuren vom Tacker. Die Ansicht des Zeugen, dass es sich bei dem gefundenen Text um einen Entwurf handelt, versuchte er zu verteidigen. Begründet wird dies seiner Meinung nach dadurch, dass sie es nicht woanders gefunden haben und durch die Unvollständigkeit des Textes. Allerdings musste auch er zugeben, dass der Text gelayoutet und korrigiert war.

Militante Antiimperialistische Gruppe - Aktionszelle Pierre Overney -
Da die Anklage von Teilidentität und personellen Überschneidungen zwischen der mg und der Militante Antiimperialistische Gruppe - Aktionszelle Pierre Overney - ausgeht, wurde der Zeuge durch die Verteidigung befragt, wie er zu dieser Annahme steht. Aufgrund seiner Textanalyse, die häufige inhaltliche Übereinstimmung und Gleichheit einzelner Wörter ergab, war der Zeuge Nolte der Meinung, dass es eine Teilidentität gäbe. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Militante Antiimperialistische Gruppe - Aktionszelle Pierre Overney - vor der mg mit militanten Aktionen begann und die mg sich später in Texten davon sprach, dass es "ärgerlich sei, dass die nichts mehr machen." Der Zeuge musste zugeben, dass dies im Falle einer Teilidentität ein sehr irrationales Verhalten wäre.

Während dieser Befragung unterbrach wiederholt Staatsanwalt Jochen Weingarten und beanstandete, dass der Zeuge seiner Meinung nach zu Einschätzungen und nicht zu Fakten befragt wurde. Es gipfelte darin, dass Staatsanwältin Greger sagte, sie würde das jetzt einfach mal beanstanden, dass sei ja Spekulation, worauf die Verteidigung antwortete, dass die BAW seit sieben Jahren spekulieren würde. Greger meinte dazu nur: "Ja, aber mit Erfolg!" Richter Hoch gab dem Einspruch der BAW statt. Als RAin Weyers dies beanstandete, unterbrach der Richter sie mitten im Satz und verkündete die Mittagspause.

radikal
Nun ging es um die These des BKA, dass mg-Mitglieder aktiv bei der radikal mitarbeiten würden. Ausgangspunkt für diese Überlegungen war der sogenannte "Gartenlaubenfund", bei dem in einer Gartenlaube eines später Beschuldigten eine grössere Anzahl einer Ausgabe der radikal gefunden wurde, sowie bei einer anschließenden Hausdurchsuchung ein Text, welcher der mg zugerechnet wird. Diese Zuordnung geht vom Bundesamt für Verfassungsschutz aus, dem sich beim BKA angeschlossen wurde. Wiedereinmal steht hier die Textanalyse des Experten Nolte im Mittelpunkt, der aus Textpassagen und bestimmten Wörtern zu demselben Schluss gelangte. Im Text selbst ging es um die Frage: "Wie weiter mit der radikal?".
Ebenfalls zur Sprache kam die angebliche Doppelmitgliedschaft eines anderen Beschuldigten, die Begründung dafür war, der Anfangsverdacht durch den Telegraph-Artikel, sowie Treffen mit einem Angeklagten und die angeblich konspirative Nutzung eines e-mail-accounts. Eine solche Art von e-mail-account Nutzung war dem Zeugen aus der linken Szene bisher nicht bekannt.
Des weiteren wurde in der Vernehmung deutlich, dass die mg einem Parteiaufbau positiv gegenüber steht, die radikal dies dagegen nicht befürwortet. Auch die verstärkte inhaltliche Ausrichtung nach der Ausgabe 157 der radikal, spricht gegen die Doppelmitgliedschaftsthese des Zeugen.
Die Verteidigung hielt dem Zeugen auch die einleitenden Worte aus der radikal 159 zu dem mg-Text "Von Trennendem und Einendem", worin Kommunikationsschwierigkeiten mit der mg benannt werden, vor. Diese waren dem Zeugen aber nicht bekannt. Die Verteidigung merkte an, dass solche Kommunikationsschwierigkeiten wohl auch gegen eine Doppelmitgliedschaft sprechen würden.
Auch nach Aussagen des Zeugen unterscheiden sich die Schreibstile deutlich, Fakten für den Kontakt zwischen Personen beider Projekte gibt es nicht.

Schweigen der mg?
Zu der Frage, warum die mg seit Juli 2007 scheinbar nicht mehr aktiv war, konnte der Zeuge keine Textpassagen benennen, in denen die mg dies thematisiert hätte. Die Verteidigung hingegen, hielt dem Zeugen einen Text vor, in dem sie auf das Thema Repression und mögliche Reaktion einging, ein Interview mit der mg aus der radikal 158 in dem der Text von Carlos Marighela: "Handbuch des Stadtguerillero" zitiert wird: "Die sechste Sünde des Stadtguerillero ist, den Feind dann anzugreifen, wenn dieser gerade besonders gereizt und wütend ist." Die Einschätzung des Zeugen war, dass dies aber nur einen kurzfristigen Rückzug erklären würde, dafür sei der Zeitraum schon zu groß. Der Verteidiger hielt dem entgegen, dass es auch früher oft mehrmonatige Pausen zwischen einzelnen Aktionen gegeben habe.

Militantes Bündnis für einen Klassenkampf von Unten!
Da das BKA behauptete, dass auch das Militantes Bündnis für einen Klassenkampf von Unten! identisch mit der mg sei, wurde von der Verteidigung gefragt, wie der Zeuge denn zu dieser Erkenntnis gelangt sei. Laut seiner Aussage, wurden wieder vereinzelt dieselben Begriffe verwendet und manches war sinngemäß ähnlich, weshalb es der Zeuge ohne genauere Analyse auch der mg zuschreibt. Er musste allerdings auf Nachfrage einräumen, dass dies nur eine von mehreren Alternativen ist.

Fakten
Die Fragen der Verteidigung nach belastbaren Fakten bezüglich der Personenanzahl und der Kontinuität von Personen, konnte der Zeuge nur negativ beantworten. Er kann nicht sagen, wievielte Personen der mg angehörten, weder jetzt noch zu einem anderen Zeitpunkt. Er kann nur sagen, dass es mindestens 2 Personen sind.

Der Prozesstag endete um 16:10 Uhr. Nächster Prozesstermin, Mittwoch 20.05.09, 09:00 Uhr, mit der Vernehmung von Kröger, zweiter Muppet.

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