Bericht vom 32. Prozesstag (19.03.2009)

Der 32. Prozesstag begann mit einer fünfzehn minütigen Pause, da die zu 09:00 Uhr ordnungsgemäß geladene Zeugin nicht erschienen war. Nach der Pause wurde ihr auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Abwesenheit die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 3 Tagessätzen à 50 € sowie die entstandenen Gerichtskosten auferlegt.
Nun gab es eine weitere Pause.

Zweiter Zeuge
Um 10 Uhr.erschien der Zeuge R. Jänisch, 44 Jahre von einer Autovermietung. Ihm wurden Fotos vorgelegt, die angeblich bei der Durchsuchung der Wohnung eines Angeklagten gefunden wurden. Er sollte beantworten, wann diese aufgenommen worden sein könnten und ob sie seinen Arbeitsplatz zeigen. Die Antworten auf diese Fragen blieben außerhalb der unmittelbaren Nähe des Richtertisches akustisch unverständlich.

Stellungnahme der BAW
Nachdem der Zeuge entlassen war gab die Staatsanwaltschaft eine Erklärung zu dem Beweisantrag der Verteidigung vom 04.03.2009 ab. Die Anträge seien als unbegründet zurück zuweisen, da dies Beweisermittlungsanträge seien und das Gericht nicht zu ausufernder Aufklärung verpflichtet ist.
Des weiteren wird den Angeklagten eine Beteiligung an vorherigen Anschlägen, welche Bestandteil noch fehlender Akten seien, nicht zur Last gelegt. Zusätzlich befänden sich alle gesammelten Be- und Entlastenden Dinge in den Akten, lediglich personenbezogene Dinge befinden sich nicht in diesem Verfahren. Laut der BAW sei auch die Mitgliedschaft in der "radikal", sowie frühere Einschätzungen verschiedener Polizeibeamter für dieses Verfahren nicht relevant.
Die Verteidigung erklärte die Ausführungen der BAW seien inhaltlich flach und substanzlos und überwiegend formal argumentiert. Die Taktik der BAW sei es, bestimmte zusätzliche Daten herauszuhalten, das Verfahren werde von BKA und Verfassungsschutz gesteuert. RA Franke erklärte, es werde ein Superkonstrukt mg halluziniert, eine Verteidigung dagegen sei nur möglich, wenn alle Akten vorliegen. Weiter sagte RA Hoffmann, dass das ewige Bestreben der BAW, die anderen Akten aus dem Verfahren herauszuhalten, zeige, dass etwas zu verbergen sei.
Damit war der erste Teil um 10:40 Uhr zu Ende.

Dritte Zeugin
Weiter ging es um 13 Uhr mit der Vernehmung der Zeugin A. Hermann, 44 Jahre, Sachbearbeiterin. Auch ihr wurden Fotos vorgelegt, die angeblich bei der Durchsuchung der Wohnung eines Angeklagten gefunden wurden. Sie konnte allerdings keine zeitliche Zuordnung machen, lediglich, dass diese Fotos die Nutzfahrzeugehalle und den Haupteingang eines Daimler-Benz-Autohauses zeigen. Ob Bundeswehrfahrzeuge in Strausberg gewartet werden, wusste sie nicht, bei ihnen in Eggersdorf werden keine sogenannten "Wölfe" mehr gewartet, sondern nur noch PKW. Des weiteren ist das Gelände vermutlich nach dem Brandanschlag kameragesichert. Auf die Frage der BAW, ob die Fotos alle von einem Standort aus gemacht worden sein könnten, antwortete die Zeugin mit nein. Da die Verteidigung keine Fragen an die Zeugin hatte, wurde sie entlassen.

Ende des Prozesstages um 13:15 Uhr.

Nächster Prozesstermin, Mi, 25.03.2009, 09:00 Uhr, mit dem Zeugen EKHK Binz, BKA.

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