Bericht vom 24. Prozesstag (18.02.2009)
Erster Zeuge
Der Prozesstag begann mit der Vernehmung des besonders schön frisierten Zeugen Heiko Kraus (52 Jahre) vom BKA Meckenheim. Er hatte den Auftrag Treffen Andrej H.`s mit weiteren Personen zu beobachten.
Der Zeuge führte, gemeinsam mit seinem Kollegen Schmidt am 19.4.07 einen Lauschangriff gegen Andrej H. und eine weitere unbekannte Person im Restaurant St. Oberholz durch. Dazu setzte er sich ca. eine Stunde lang an den Nachbartisch der Beiden, und versuchte ihr Gespräch zu belauschen, sowie durch ein neben sich auf die Bank gelegtes Aufnahmegerät aufzuzeichnen. Beides klappte nicht. Er verstand kein einziges Wort der Unterhaltung und seine Aufzeichnung, welche im Gerichtssaal vorgespielt wurde, offenbarte einer belustigten ZuhörerInnenschaft nur ein völlig undefinierbares Stimmengewirr.
Weder ein konspiratives Verhalten noch eine Besonderheit bezüglich einer Broschüre die auf dem Tisch lag, konnte er erkennen. Auch intensive Nachfragen des Richters ergaben keine interessanten Details dazu.
Zum Zeitvertreib holte sein Kollege einen Laptop, auf dem sie sich daraufhin gemeinsam Sexseiten anschauten.
Verlesung von Handschriftengutachten
Nach der Entlassung des Zeugen wurden fünf Behördengutachten verlesen, die erstellt wurden, um kriminaltechnisch zu überprüfen, ob die handschriftlichen Vermerke auf verschiedenen Texten dem Angeklagten Florian L. zugeordnet werden könnten.
Hierbei handelte es sich um politische Texte, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden mit Titeln wie: "Die Geschichte des revolutionären Subjekts", "Die Logik des Staates und das Recht auf Rebellion" sowie "Marxismus und Klassenkampf".
Aus den detaillierten Beschreibungen der Untersuchungen ging hervor, dass als Schriftvergleichsmaterialien Taschenkalender, Telefonlisten, Sparkassenunterschriften und Antragsformulare benutzt wurden. Relevante Aussagen zur Urheberschaft der Notizen konnte über diese Schriftproben nicht getroffen werden. Von Seiten der Verteidigung wurde angeführt, dass die Art und Weise in welcher die Gutachten erstellt wurden methodisch nicht geeignet ist, da nur einzelne Zeichen und Worte beurteilt wurden. Das Gutachten ist in sich widersprüchlich. Eine korrekte graphologische Untersuchung gab es laut Verteidigung nicht.
Die BAW reichte zwischendurch die fehlenden Vermerke der Beamten Konta und Gottschalk zur Einlieferung der Festgenommenen am 31.7.07 in Brandenburg nach.
Bevor der nächste Zeuge vernommen wurde, legte sie auch noch die Akte der Staatsanwaltschaft Potsdam zum mittlerweile eingestellten Verfahren gegen einen an der Festnahme beteiligten Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt vor.
Zweiter Zeuge
Der ebenfalls sichtlich verfremdete Zeuge vom BKA Meckenheim Steffen Schmidt (39 Jahre) war als zweiter Beamter im Restaurant St. Oberholz im Einsatz. Sein konkreter Auftrag lautete "bei günstiger Gelegenheit einen Lauschangriff" gegen Andrej H. durchzuführen. Diese Möglichkeit ergab sich für die Beamten, als sie am 19.4.07 den Observationsfunk hörten und durch die Verbindung zu anderen Observationskräften ein Restaurant ausmachten, welches gerade von Andrej H. und einer weiteren Person aufgesucht wurde.
Zu den weiteren Begebenheiten machte er ähnliche Aussagen wie sein Kollege.
Zum nächsten Prozesstermin am Donnerstag dem 19.2.09 ist der Zeuge Damm (BKA) geladen.