Sie waren vorläufig festgenommen worden, nachdem sie mehrere Brandsätze unter den Fahrzeugen abgelegt und gezündet hatten. Die Brandsätze konnten von Polizeibeamten noch so rechtzeitig entfernt werden, dass das Feuer nicht auf die Lkw übergriff.
Im August 2007 hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) Haftbefehl erlassen. Der Staatsschutzsenat des BGH setzte die Haftbefehle auf Beschwerden der Beschuldigten aber im November 2007 unter Auflagen außer Vollzug. Der Senat entschied, dass die «mg» eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung sei.
Laut Bundesanwaltschaft hat sich die «militante gruppe» bis Mai 2007 zu insgesamt 25 Brandanschlägen im Raum Berlin bekannt, die sich meist gegen Gebäude und Fahrzeuge staatlicher Stellen richteten. Erklärtes Ziel der im Juni 2001 erstmals aufgetretenen Gruppierung sei es, «durch fortgesetzte militante Aktionen eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu etablieren».
Die Anklage gegen die drei Deutschen wurde bereits am 21. Juni 2008 vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts erhoben.
(ddp)