Soziologe bleibt frei. BGH verschiebt Entscheidung über Haftverschonung

Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
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Pressemitteilung, 30. August 2007

Gestern Nachmittag hat der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe mitgeteilt, dass der Senat frühestens Anfang Oktober über die Beschwerde gegen die Haftverschonung von Andrej H. entscheiden wird. Nach Aussage des Vorsitzenden Richters des 3. Strafsenats bestehen rechtliche Grundsatzfragen wie die Frage, ob der §129a StGB in dem Verfahren überhaupt angewandt werden darf. Diese Grundsatzentscheidung wird sich nach Einschätzung der Anwälte von Florian L., Oliver R., Axel H. auch auf deren Situation auswirken.

„Die Bundesanwaltschaft hat sich mit dem Konstrukt der terroristischen Vereinigung völlig verrannt,“ so Volker Eick, einer der Sprecher des Bündnisses für die Einstellung des 129a-Verfahrens. „Der Vorwurf einer terroristischen Vereinigung gegen die drei in Brandenburg Verhafteten wird aus zwei Kontakten mit Andrej H. konstruiert. Was immer weiter entschieden wird, wir fordern nachdrücklich die Freilassung von Oliver, Florian und Axel", so Eick weiter.

Für Andrej H. bedeutet die Entscheidung des Richters, dass er auf jeden Fall bis Anfang Oktober in Freiheit bleibt. „Wir gehen davon aus, dass das auch danach so bleibt, denn die von der Bundesanwaltschaft dargelegte Fluchtgefahr dürfte dann wohl endgültig hinfällig sein,“ so Eick.

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