Bad Oldesloe-Verfahren: Bundesanwaltschaft gibt auf!

Pressemitteilung der Soligruppe Berlin:

Bundesanwaltschaft gibt auf!
Bundesanwaltschaft lässt Terrorvorwurf fallen

Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB gegen elf Personen aus Norddeutschland und Berlin fallengelassen und abgegeben.

Hintergründe zu diesem Verfahren finden sich auf der Internetseite http://www.soligruppe.blogsport.de/

Die Ermittlungen wegen des Anfangverdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurden nun zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben. In dem von der Bundesanwaltschaft geführten § 129a-Verfahren wurden einige Beschuldigte über Monate hinweg observiert, mit "stillen SMS" geortet und ihre Telefongespräche abgehört. Im Rahmen der Telefonüberwachung wurden auch zahlreiche Telefonate mit Journalisten und Rechtsanwälten mitgehört, aufgezeichnet, ausgewertet und transskribiert. Einige Autos waren mit Wanzen und GPS-Sendern versehen worden. Mindestens in einer Wohngemeinschaft wurde der "Große Lauschangriff" durchgeführt.

Michael Waldau von der Soligruppe Berlin erklärt hierzu: "Die Bundesanwaltschaft hat mit diesem Vorgehen das Handtuch geworfen, bevor der Bundesgerichtshof die Ermittlungen für rechtswidrig erklären konnte. Die Emittlungen nach § 129a laufen immer weiter aus dem Ruder. Als einzige Konsequenz bleibt die Einstellung der Verfahren und die Abschaffung des § 129a !"

Soligruppe Berlin 25. Januar 2008
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Kontakt: soligruppeberlin [at] no-log.org

Pressemitteilung von Rechtsanwalt Daniel Wölky, Berlin (25.01.2007):

Wieder Tiefschlag für Generalbundesanwältin Monika Harms

Erneut musste die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallenlassen. Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen politische Aktivisten aus Norddeutschland und Berlin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB eingestellt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und Brandstiftung wurden an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben.

Im Sommer 2007 wurden zahlreiche Durchsuchungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin vorgenommen. Den elf Beschuldigten war vorgeworfen worden, an mehreren Brandanschlägen auf Bundeswehrfahrzeuge und Fahrzeuge von Rüstungsfirmen in Berlin und Bad Oldesloe beteiligt gewesen zu sein.

Die Bundesanwaltschaft musste unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des 3. Strafsenates des BGH in ähnlich gelagerten Fällen nun einräumen, dass die Anschläge objektiv nicht zur Schädigung des Staates geeignet waren. Eine terroristische Vereinigung liegt daher nicht vor.

Die umfangreichen Ermittlungen konnten weder eine besondere Bedeutung des Falles, noch die zunächst behauptete hochgradige Gefährlichkeit bestätigen. Insbesondere hat sich der Verdacht, dass der G8-Gipfel im Juni 2007 zum Anlass eines weiteren spektakulären Anschlags genommen würde, nicht bestätigt. Ebenso konnten keine Erkenntnisse zu weiteren geplanten Anschlägen gewonnen werden. Weil die Gefährlichkeit der angeblichen Gruppierung nicht erheblich sei, ist die Verfolgung der begangenen Straftaten durch den Generalbundesanwalt nicht länger geboten.

In diesem Verfahren wurden Personen der Mitgliedschaft in der behaupteten Gruppierung einzig deshalb verdächtigt, weil sie mit anderen Beschuldigten bekannt waren und sich politisch betätigten. Der Beschuldigte Thomas W. erklärt: "Nur weil ich andere Beschuldigte kenne und politisch aktiv bin, wurde ich lange Zeit observiert und mein Telefon und mein Auto abgehört. Ohne einen einzigen stichfesten Beweis war ich, wie die anderen Betroffenen, von einer Totalüberwachung und Durchsuchungen betroffen. Der § 129a ist ein reiner Schnüffelparagraph und gehört endlich abgeschafft !"

Rechtsanwalt Daniel Wölky, Verteidiger vom Thomas W.: "Diese Art der Verdachtskonstruktion ist eine "Kontaktschuld" und erinnert an die so genannte Sippenhaftung des 3. Reiches. So etwas ist dem bundesdeutschen Strafrecht fremd."