Haftbefehl gegen Andrej H. aufgehoben, §129a bleibt

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Pressemitteilung heute bekannt gegeben, dass der Haftbefehl gegen Andrej H. aufgehoben wurde. In jedem Fall liegt gegen Andrej H. kein dringender Tatverdacht vor, weshalb sich der BGH sich nicht über die grundsätzliche Frage geäußert hat, ob der §129a erfüllt sei.