Aktuell

Verfahren gegen Andrej eingestellt

Das Ermittlungsverfahren nach §129 gegen Andrej ist eingestellt worden. Im Schreiben der Bundesanwaltschaft (BAW) vom 5. Juli 2010 wird ausgeführt, dass die Ermittlungen einen bestehenden Anfangsverdacht nicht erhärtet hätten.
Presseerklärung: einstellung.so36.net/de/pm/1795

Videokundgebung am 15. Mai 2010, 20 Uhr, Berlin-Kreuzberg, Heinrichplatz

Axel, Oliver und Florian wurden verurteilt, weil sie versucht haben, Bundeswehrfahrzeuge unschädlich zu machen. Das Berliner Einstellungsbündnis organisiert seit der Verhaftung von Oliver, Florian und Axel im Jahr 2007 politische Unterstützung für die Beschuldigten in den mg-Verfahren.
Bundeswehr raus aus Afghanistan! Freiheit für Axel, Oliver und Florian!

Video-Podcast

Dokumentiert: Pressespiegel

Willkommen

Auf dieser Website informiert das Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren über die Verfahren der Bundesanwaltwaltschaft (BAW) gegen linke Aktivisten aus Berlin und den Prozess. Ihnen wurde die Mitgliedschaft in der "militanten gruppe" (mg) vorgeworfen, die als "kriminelle Vereinigung" nach §129 (vorher: §129a) verfolgt wird. Wir fordern Freiheit für Axel, Florian und Oliver, die Einstellung der Verfahren und die Abschaffung der §§ 129, 129a und 129b. >> mehr

Prozesstermine

Der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver ging am 16. Oktober 2009 zu Ende. >> alle Prozesstage

Soli-Compilation

Inhalte zum Prozess

Siehe auch unsere Sonderseite mit allen Informationen zum Prozess.

Pressemitteilungen

Dokumentiert: Erklärungen

Information: The story must go on – im „mg3“-Verfahren gegen W. B.

Am 21.6.2010 erhielt auch ich – wie schon zuvor die 3 ehemaligen beschuldigten politischen Aktivisten der Initiative „Libertad!“ des sog. „mg1“-Verfahrens - über meinen Rechtsanwalt Stefan S. einen auf den 11.03.2010 datierten Beschluss des 3. Strafsenats des BGH, in dem dieser die Rechtswidrigkeit aller verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in meinem im letzten Jahr eingestellten Verfahren feststellt: „Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung ein ausreichender Tatverdacht … nicht bestand.“

Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung linker Aktivisten war illegal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sämtliche Überwachungsmaßnahmen gegen drei Berliner Libertad!-Mitglieder, gegen die das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2001 wegen des Verdachts der Gründung der militanten gruppe (mg) ermittelt hatte, für rechtswidrig erklärt.
Politisch dienen diese Ermittlungen dazu, eine Spaltung zwischen "berechtigtem" Protest und vermeintlich "extremistischen" Linken zu inszenieren und eine gemeinsame Organisierung von Widerstand zu verhindern. Das wurde vor dem G8-Gipfel 2007 versucht. Heute wird mit Macht versucht, den sich formierenden Protest gegen die kapitalistische Krisenpolitik und gegen den Afghanistankrieg zu spalten. Diesen Widerstand auszuweiten, dafür arbeiten wir. Wir sind alle militant.